(ots) -
- Wenige materielle Anpassungsvorschläge für weitere
Professionalisierung der Aufsichtsarbeit
- Streichungen und Präzisierungen im Rahmen der Kodexpflege
- Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 1.April 2015
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat
mit dem Beginn des Konsultationsverfahren am 25. Februar 2015 die
Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für deutsche
börsennotierte Gesellschaften auf der Kodex-Website (www.dcgk.de)
veröffentlicht und umfassend erläutert. Die interessierte
Öffentlichkeit ist bis zum 1. April 2015 eingeladen, die
vorgeschlagenen Kodexanpassungen schriftlich zu kommentieren.
Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen werden in die abschließende
Beratung der Regierungskommission Anfang Mai 2015 einfließen. Im
vergangenen Jahr wurden keine Kodexänderungen vorgenommen.
Bei der regelmäßigen Überprüfung des Kodex folgt die
Regierungskommission auch in diesem Jahr dem Grundsatz, nicht mehr
Notwendiges zu streichen, Präzisierungen vorzunehmen, wo es sinnvoll
ist, zwischenzeitliche Gesetzesänderungen nachzuvollziehen und
materielle Veränderungen mit großer Zurückhaltung vorzusehen.
"So wie wir an den Gesetzgeber immer wieder appellieren, vor neuen
Gesetzen grundsätzlich zu bedenken, dass jede Regelung Freiheiten
begrenzt und die Eigenverantwortung und Selbstregulierung der Bürger
und der Wirtschaft einschränkt, so schlägt die Regierungskommission
nach einem Jahr Pause nur wenige materielle Änderungen vor, die dazu
beitragen sollen, die Aufsichtsratsarbeit weiter zu verbessern", so
Dr. Manfred Gentz, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher
Corporate Governance Kodex.
Konkret will die Kodexkommission künftig empfehlen, dass der
Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft
unternehmensspezifisch die Höchstdauer der Zugehörigkeit zu diesem
Gremium definiert (Ziff. 5.1.1 Abs. 2). Wenngleich die Expertise und
Kenntnis über das Unternehmen eines Aufsichtsratsmitglieds mit der
Dauer seiner Zugehörigkeit zunimmt, so kann sich nach Ansicht der
Regierungskommission auch eine stetige Erneuerung des Gremiums durch
einen frischen Blick und neue Impulse positiv auf die
Aufsichtsratsarbeit auswirken.
Ferner schlägt die Kommission vor, dass der Aufsichtsrat den
Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat in Zukunft mitteilen
soll, welcher Zeitaufwand für die qualifizierte Wahrnehmung des
Mandats erwartet wird (Ziff. 5.4.1 Abs. 4). Nicht zuletzt vor dem
Hintergrund der gestiegenen Anforderungen an den Aufsichtsrat ist es
wichtig, dass jedes Aufsichtsratsmitglied genügend Zeit für die
Wahrnehmung des Mandats aufbringen kann. Der vorgelegte Vorschlag
soll mehr Transparenz sowohl für den Aufsichtsrat wie auch die
Kandidaten schaffen. Dabei ist der neue Ansatz individuell und
berücksichtigt sowohl die Situation des Unternehmens selbst als auch
die des Aufsichtsratskandidaten. Im Gegensatz zu einer pauschalen
Mandatsgrenze kann nach der neuen Empfehlung einzelfallbezogen
berücksichtigt werden, wenn ein Mandat nur einen geringen Zeitaufwand
nach sich zieht und deshalb ein weiteres vertretbar ist oder mit
einem hohen Aufwand gerechnet werden muss, der nicht mit anderen
Tätigkeiten vereinbar ist. Für Vorstandsmitglieder einer
börsennotierten Gesellschaft gilt wie bisher die Empfehlung, dass
insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen
börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von
konzernexternen Gesellschaften wahrgenommen werden sollen, die
vergleichbare Anforderungen stellen.
Mit Blick auf eine verbesserte Transparenz über die qualifizierte
Wahrnehmung eines Aufsichtsratsmandats schlägt die Kodexkommission
darüber hinaus vor, dass im Bericht des Aufsichtsrats darüber
informiert wird, wenn ein Aufsichtsratsmitglied die zeitlichen
Erwartungen im Wesentlichen nicht erfüllt hat und in einem
Geschäftsjahr nur an der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen oder
weniger persönlich teilgenommen hat (Ziff. 5.4.7). Bereits in der
Vergangenheit unterstrich die Regierungskommission die Rolle der
Plenarsitzungen und einer sich am Unternehmensinteresse
ausgerichteten Diskussionskultur. So heißt es in der Begründung zur
neuen Empfehlung, dass es von besonderer Bedeutung ist, dass ein
Aufsichtsratsmitglied nicht nur anhand von schriftlichen Vorlagen an
der Beschlussfassung teilnimmt, sondern sich in den ergebnisoffenen
und unterschiedliche Standpunkte abwägenden Kommunikationsprozess im
Aufsichtsrat einbringt.
"Da Unternehmen nicht mittels Aktionärsreferenden geführt werden
können, kommt dem von den Aktionären bestimmten Aufsichtsrat eine
besondere Rolle zu. Mit den vorliegenden Änderungsvorschlägen, in die
auch Anregungen aus einer Vielzahl von Gesprächen mit Investoren,
Unternehmen und Verbänden eingeflossen sind, wollen wir diese
besondere Rolle des Aufsichtsrats und seine Bedeutung für das
Unternehmen weiter stärken", sagt Dr. Manfred Gentz. Daneben schlägt
die Regierungskommission im Rahmen der regelmäßigen Kodexpflege eine
Reihe von nicht materiellen Anpassungen vor. Unter anderem sollen im
Sinne der Kodexverschlankung zwei Empfehlungen gestrichen werden
(Ziff. 6.2 und Ziff. 7.1.4). In beiden Fällen werden die gesetzlichen
Regelungen als ausreichend angesehen. Andere Anpassungen spiegeln
Gesetzänderungen wider oder dienen der Präzisierung oder besseren
Lesbarkeit des Kodex.
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