PresseKat - Lange/Bilger: Ein Schub für die Elektromobilität auf Deutschlands Straßen

Lange/Bilger: Ein Schub für die Elektromobilität auf Deutschlands Straßen

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(ots) - Anhörung im Verkehrsausschuss

Am heutigen Mittwoch hat sich der Bundestagsausschuss für Verkehr
und digitale Infrastruktur in einer öffentlichen Anhörung mit dem
Entwurf des Elektromobilitätsgesetzes der Bundesregierung befasst.
Hierzu erklären der Sprecher für Verkehr und digitale Infrastruktur
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, sowie der zuständige
Berichterstatter Steffen Bilger:

"Die Elektromobilität im Individualverkehr nimmt Fahrt auf. Wir
befinden uns auf dem Ãœbergang von der Marktvorbereitung zum
Markthochlauf. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält an dem Ziel fest,
Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität zu sein und bis 2020
eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen.
Hierfür brauchen wir allerdings noch flankierende Maßnahmen. Die
Nationale Plattform Elektromobilität - von Bundeskanzlerin Angela
Merkel ins Leben gerufen - hat jüngst festgestellt, dass dieses Ziel
ohne staatliche Unterstützung nicht zu erreichen sein wird. Das
Elektromobilitätsgesetz stellt in dieser Wahlperiode einen ersten
Schritt dar. Das Gesetz definiert, was unter einem Elektromobil zu
verstehen ist und wie es nach außen als solches erkennbar sein soll.
Außerdem gibt es Kommunen die Möglichkeit, Bevorrechtigungen für
Elektroautos im Straßenverkehr einzuführen.

Weitere wichtige Schritte müssen folgen, KfW-Kredite für private
Nutzer beispielsweise. Zudem soll an das Aktionsprogramm Klimaschutz
der Bundesregierung angeknüpft werden. Dort ist auch die Möglichkeit
einer von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Sonderabschreibung
für gewerblich genutzte Fahrzeuge vorgesehen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich zudem in die
Fortentwicklung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der
Bundesregierung einbringen. Ein Schwerpunkt wird der Aufbau einer




angemessenen Anzahl von Ladestationen sein. Die Laufzeit des
Elektromobilitätsgesetzes wird nach Auffassung einiger
Sachverständigen in der Anhörung auch kürzer als bis zum Jahr 2030
festgelegt werden können."



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Datum: 25.02.2015 - 12:31 Uhr
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