(ots) - Zur Armutsbekämpfung hat der Sozialverband SoVD im
Juli 2014 eine Total-Revision der Hartz-Arbeitsmarkt-Gesetze
gefordert. Dazu gehören aus Sicht des Verbandes höhere Regelsätze für
Hartz-IV-Bezieher sowie ein neues, zeitlich unbegrenztes
"Arbeitslosengeld II Plus". Das sollen Langzeitarbeitslose erhalten,
die schon Beiträge in die Sozialkassen bezahlt haben. Seit der
Veröffentlichung des SoVD-Papiers "Inklusion statt Hartz IV" ist die
Diskussion um die Hartz-Gesetzgebung voll entbrannt. Inzwischen haben
weitere Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Gewerkschaften Position
bezogen. Auch die Bundesregierung hat reagiert und einen verschärften
Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit und eine Lockerung der
Hartz-Sanktionen in Aussicht gestellt.
Am heutigen Mittwoch stellte der Sozialverband sein Konzept zur
Diskussion. "Tiefgreifende soziale Verwerfungen" seien das Ergebnis
von zehn Jahren Hartz IV, konstatierten Rednerinnen und Redner beim
Expertengespräch "Inklusion statt Hartz IV - Neuordnung der
Arbeitsmarktpolitik" in Berlin. Insbesondere die marktideologisch
geprägte Arbeitslosenpolitik der letzten Jahre habe zu massiven
Fehlentwicklungen geführt, sagte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Er
forderte einen politischen Neuanfang, der sich an den persönlichen
Rahmenbedingungen arbeitsloser Menschen orientiert.
An der Diskussion nahmen auch Jutta Cordt von der Bundesagentur
für Arbeit und Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag teil. Sie
beschrieben, wie sich die Hartz-Gesetzgebung in den Jobcentern und in
den Kommunen auswirken.
"Hartz IV ist gescheitert", erklärte Prof. Ursula Engelen-Kefer,
Vorsitzende des Arbeitskreises Sozialversicherung des SoVD in ihrem
Redebeitrag. Engelen-Kefer forderte einen grundlegenden Systemwechsel
in der Arbeitsmarktpolitik. Nötig sei eine Neuorganisation der
Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter mit dem Ziel, eine
einheitliche Betreuung der Arbeitslosen zu gewährleisten. Zudem
bedürfe es Leistungsverbesserungen, um Bedürftigen eine ausreichende
teilhabeorientierte und soziale Mindestsicherung zu gewähren.
Aus Sicht des Sozialverbandes sind die negativen Folgen der
Hartz-Gesetze "gravierend" für die gesamte Gesellschaft.
Weniger als ein Drittel aller Arbeitslosen bezieht
Arbeitslosengeld I (ALG I). Obwohl sie oft Jahrzehnte Pflichtbeiträge
einzahlten, haben zwei Drittel der Menschen, die von Arbeitslosigkeit
betroffen sind, keinerlei Ansprüche auf Leistungen der
Arbeitslosenversicherung.
Wer Hartz IV in Anspruch nimmt, muss jeden zumutbaren Job
annehmen. Auch wenn dieser schlecht bezahlt ist. Wer sich verweigert
oder Termine im Jobcenter verpasst, riskiert Leistungskürzungen.
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