(ots) - Erste Sitzung der Mindestlohnkommission
Am morgigen Freitag wird die ständige Mindestlohnkommission ihre
erste Sitzung halten und die Geschäftsräume beziehen. Dazu erklärt
der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
"Die Findung von Lohn und Gehalt geht wieder zurück in die volle
Verantwortung der Tarifpartner. Mit dem Start der
Mindestlohnkommission wird das bewährte Prinzip der Tarifautonomie
und der Tarifpartnerschaft wiederhergestellt und überdies sogar
gestärkt. Denn nun gilt dieses Prinzip auch für diejenigen Bereiche,
in denen die Tarifpartnerschaft bisher Defizite aufwies.
Daher freut sich gerade die Union über die Stärkung der
Tarifautonomie durch die Arbeit und Kompetenz der neuen Kommission.
Es war das zentrale Anliegen der Union, dass der allgemeine
gesetzliche Mindestlohn durch eine starke Kommission der Tarifpartner
festgelegt und begleitet wird. Die Kommission wird sich auch mit den
Auswirkungen des Mindestlohns auf Branchen und Regionen beschäftigen
und Empfehlungen hierzu abgeben. Der Mindestlohn ist damit nur einmal
und letztmalig per Parlamentsbeschluss festgesetzt worden. Von nun an
wird die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
eigenverantwortlich, mit gesamtwirtschaftlicher Betrachtung und mit
einem breiten Prüfkatalog den Mindestlohn festlegen. Die Kommission
hat damit in der öffentlichen Wahrnehmung und Wirkung eine besondere
Rolle und Verantwortung über die reine Festsetzung eines einfachen
Lohnsatzes hinaus. Die Union setzt darauf, dass sich die Kommission
dieser Rolle und Verantwortung stets bewusst sein wird.
Befürchtungen aus verschiedenen Branchen wie der Gastronomie, der
Landwirtschaft, dem Bäckerhandwerk oder der Taxibranche, dass
Arbeitsplätze verloren gehen, nehmen wir sehr ernst. Die Kommission
hat es in der Hand, wie sie ihren Auftrag wahrnimmt. Sie sollte auch
über die Auswirkungen und die Erforderlichkeit der im
Mindestlohngesetz verankerten Dokumentations- und
Aufzeichnungspflichten beraten und der Politik Empfehlungen geben.
Als erstes wird sich die Kommission mit der Ausnahme vom
Mindestlohn für Langzeitarbeitslose zu beschäftigen haben. Hier
wollen wir bereits im nächsten Jahr anhand einer Überprüfung der
Wirkung darüber entscheiden, ob diese Ausnahme dazu beigetragen hat,
mehr Langzeitarbeitslose in Beschäftigung zu bringen. Dies war unser
Anliegen."
Hintergrund:
Die Mindestlohnkommission besteht aus je drei Vertretern der
Vereinigungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwei
Vertretern der Wissenschaft. Zur Unterstützung wird sie eine
Geschäftsstelle erhalten, die in Berlin bei der Außenstelle der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angesiedelt sein
wird.
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