(ots) - Gegenfinanzierung darf keine Schwarzarbeit fördern
Am Dienstag dieser Woche haben die Koalitionsspitzen im
Koalitionsausschuss auch über die Gebäudesanierung gesprochen. Hierzu
erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein:
"Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist
und bleibt ein wichtiges Instrument für mehr Energieeffizienz im
Gebäudebereich und kosteneffizienten Klimaschutz. Eine
Gegenfinanzierung durch Kappung des Handwerkerbonus ist aber der
falsche Weg. Er würde die Schwarzarbeit fördern und Mieter belasten.
Die Berücksichtigung der Handwerkerrechnung für Renovierungs-,
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bei der Einkommensteuer ist
ein bewährtes und zielgenaues Instrument zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit. Wir sollten es deshalb nicht einschränken. Auch die
Mieter profitieren davon. Sie können heute den in ihrer
Nebenkostenabrechnung enthaltenen Handwerkerlohn zum Teil von der
Einkommensteuer abziehen. Für viele Millionen Mieterhaushalte in
Deutschland wäre eine Änderung also nichts anderes als eine
Mehrbelastung und Steuererhöhung. Es ist aber klare Grundlage dieser
Koalition, keine Steuern zu erhöhen. Das muss auch hier gelten.
Wir begrüßen, dass das Bundeswirtschaftsministerium die
Zuschussprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die
energetische Sanierung erhöhen will. Das ändert aber nichts daran,
dass die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung kommen muss.
Dafür müssen sich aber insbesondere die von SPD und Grünen regierten
Länder bewegen und wie der Bund bereit sein, einen eigenen
finanziellen Beitrag zu leisten. Angesichts der erheblichen
Investitionen und den daraus entstehenden Refinanzierungseffekten,
die von diesem Instrument ausgehen, gibt es nach wie vor genügend
Spielraum für eine Einigung."
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