PresseKat - Bei Demonstrationen ist Versicherungsschutz lückenhaft

Bei Demonstrationen ist Versicherungsschutz lückenhaft

ID: 1178900

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an

(firmenpresse) - 26.02.2014. In den letzten Jahren nahm die Gewaltbereitschaft bei Demonstrationsmärschen zu. Demonstrationen zu Stuttgart 21 und neuerdings die Pegida und Anti-Pegidabewegung. Leider kommt es bei diesen Demonstrationen regelmäßig zu Gewaltausschreitung, Schäden an Fahrzeugen und Gebäuden und Verlet-zungen von unbeteiligten Personen. Versicherungen zahlen nicht immer. Ausschlaggebend ist, ob der Schaden durch einen Unfall, durch Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden ist, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Kommt es während der Demonstration durch Vandalismus zu Sachschäden an Fahrzeugen, greift in der Regel für den Versicherungsschutz die Vollkaskoversicherung. Lediglich bei Brandschäden an Fahrzeugen zahlt die Teilkaskoversicherung. Brandschäden an Gebäuden und Hausrat werden von der Wohngebäude- und Hausratversicherung reguliert. Jedoch zahlt die Wohngebäudeversicherung bei vollgeschmierten Wänden und zerstörte Fensterscheiben nur, wenn in den Bedingungen des Vertrages Schäden durch Vandalismus mitversichert sind, betont Jürgen Buck.

Werden Personen von Dritten durch Steinwürfe, Pfefferspray oder Stockhiebe bei Demonstrationen verletzt, kann eine private Unfallversicherung den Versicherungsschutz leisten. Kommt es zu schweren Verletzungen mit Spätfolgen, die die Arbeitskraft beeinflussen, wie beispielsweise Verlust der Sehkraft oder des Gehörs, kann der Verletzte auch Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Wird bei Demonstrationen ein Sach- oder Personenschaden an Dritten verursacht, hilft die private Haftpflichtversicherung.

Für eine Übernahme der Schäden bei Demonstrationen ist jedoch ausschlaggebend, ob sich der Verletzte oder Verursacher bewusst in die Gefahrenlage begeben oder sogar eine Straftat begangen hat. Bei Schlägereien gilt deshalb sprichwörtlich „Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um“. Die Versicherungen leisten nur, wenn man als Unbeteiligter bei einer Demonstration verletzt wird oder einen Schaden fahrlässig verursacht hat.





Ausführliche Informationen und Hinweise zur Versicherungs-Wichtigkeit und hilfreiche Tipps zur Versicherungs-Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

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Datum: 27.02.2015 - 11:18 Uhr
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Freigabedatum: 26.02.2015

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