(ots) -
Am 27. Februar 2015 traf sich die neunköpfige
Mindestlohnkommission zu ihrer konstituierenden Sitzung in der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Berlin.
Hier wird sich künftig auch die Geschäfts- und Informationsstelle der
Kommission befinden. Im Mittelpunkt der Sitzung standen
grundsätzliche Fragen zum Selbstverständnis sowie zur Arbeit der
Geschäftsstelle und zur praktischen Umsetzung der klar definierten
Aufgaben aus dem Mindestlohngesetz. "Die Mindestlohnkommission soll
sich als unabhängige Instanz etablieren und mit ihrer Geschäftsstelle
wissenschaftlich fundierte Ergebnisse liefern, die sowohl die soziale
Gerechtigkeit, als auch wirtschaftliche Zusammenhänge einbeziehen",
sagte Dr. Henning Voscherau, Vorsitzender der Mindestlohnkommission.
Die Kommission hat die gesetzliche Aufgabe alle zwei Jahre in
einer Gesamtabwägung von Schutz der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, fairer und funktionierender Wettbewerbsbedingungen
sowie der Sicherung der Beschäftigung die Höhe des Mindestlohns zu
überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Der gesetzliche Mindestlohn
beträgt derzeit 8,50 Euro. Am 30. Juni 2016 wird die Kommission zum
ersten Mal eine Entscheidung fällen und einen Anpassungsvorschlag
machen, den die Bundesregierung dann mit Wirkung vom 1. Januar 2017
in Kraft setzt.
Die Mindestlohnkommission setzt sich aus dem Vorsitzenden und je
drei stimmberechtigten Mitgliedern der Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberverbände sowie zwei wissenschaftlich beratenden
Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder der Kommission arbeiten
ehrenamtlich und werden alle fünf Jahre neu ernannt. Sie werden von
den Spitzenverbänden der Tarifpartner vorgeschlagen und von der
Bundesregierung berufen. Die oder der Vorsitzende wird von den
Spitzenverbänden beider Seiten gemeinsam vorgeschlagen.
Eine noch zu bildende Geschäfts- und Informationsstelle bei der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unterstützt die
Arbeit der Kommission. Sie führt unter anderem die wissenschaftliche
Bewertung der Auswirkungen des Mindestlohns durch. Dabei kann sie
auch auf die Expertise externer Stellen zurückgreifen. Zudem
informiert und berät sie die Beschäftigten und Unternehmen rund um
das Thema Mindestlohn.
Die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns gehört jedoch
nicht zu den Aufgaben der Kommission und der Geschäftsstelle. Hier
ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung
zuständig. Auch rechtliche Fragen werden von den zuständigen Behörden
und Ministerien bearbeitet.
Pressekontakt:
Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
Fax: 0231 9071-2299
E-Mail: presse(at)baua.bund.de
www.baua.de