(ots) -
Hohe Geldstrafen, Fahrverbot, Punkte in Flensburg und eine
Eignungsuntersuchung (MPU) - das zieht der Konsum von Drogen nach
sich, wenn ein Autofahrer damit erwischt wurde. Vielen ist aber
unbekannt, dass diejenigen, deren Drogeneinnahme amtlich bekannt ist,
auch dann ihren Führerschein riskieren, wenn sie nicht am
Straßenverkehr teilgenommen haben. Darauf weist der ADAC hin.
Wer etwa in der Disco mit verbotenen Aufputschmitteln erwischt
wird, muss damit rechnen, dass ihm der Führerschein unabhängig von
einer Autofahrt entzogen wird. Die Fahrerlaubnis wird erst dann
wieder erteilt, wenn der Betreffende die MPU bestanden und
nachweislich ein Jahr lang keine Drogen genommen hat.
Erhebliche Konsequenzen hat ein Drogenkonsum auch bei
Jugendlichen, die noch keinen Führerschein haben. Nur wer in einem
solchen Fall nachweist, dass er seit mindestens einem Jahr drogenfrei
lebt, wird zur Fahrprüfung zugelassen. Dieser Nachweis erfolgt durch
eine kurzfristig anberaumte Urin- und Haaranalyse.
Der Gesetzgeber zeigt also bei Drogen null Toleranz. Wer Drogen
konsumiert, ist grundsätzlich ungeeignet zum Führen von
Kraftfahrzeugen - auch wenn der Konsum nur einmal erfolgte. Der
"Lappen" ist weg.
Zu den illegalen Substanzen zählen unter anderem Partydrogen wie
Amphetamine oder Ecstasy. Nur bei Cannabisprodukten unterscheidet der
Gesetzgeber außerhalb der Verkehrsteilnahme nach den
Konsumgewohnheiten.
Der ADAC informiert in seiner Broschüre "Drogen im Straßenverkehr"
ausführlich zu den rechtlichen Aspekten. Sie steht unter www.adac.de
zum Download bereit.
"Alkohol und Drogen" ist derzeit Schwerpunktthema in der ADAC
Verkehrssicherheitsaktion "2015 - ja sicher!", mit der der
Automobil-Club in diesem Jahr die Verkehrssicherheit in Deutschland
weiter verbessern will. Ziel der Initiative ist es,
Verkehrsteilnehmer auf bislang wenig bekannte Risiken hinzuweisen und
zu verdeutlichen, dass jeder Einzelne einen Beitrag zur
Verkehrssicherheit leisten kann.
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