(ots) - Für Unabhängigkeit, Pluralismus und Transparenz
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag über das Deutsche
Instituts für Menschenrechte beraten. Dazu erklärt die Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:
"Die heutige Debatte über die Zukunft des Deutschen Instituts für
Menschenrechte gibt uns die Gelegenheit, die aus Sicht der Union
zentralen Punkte klarzustellen. Durch die Kampagne der
Institutsleitung ist manches in ein falsches Licht gerückt worden.
Grundsätzlich streben wir eine zeitnahe Einigung an und sind
weiterhin gesprächsbereit. Übertriebene Eile ist unnötig. Bei einer
Umorganisation von nationalen Institutionen ist es durchaus möglich,
dass die Akkreditierung des International Coordinating Committee
(ICC) zwischenzeitlich ausläuft.
Wir wollen das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR)
aufwerten. Die CDU/CSU-Fraktion will eine gesetzliche Grundlage
schaffen, die den sogenannten Pariser Prinzipien voll und ganz
entspricht. Das Institut selbst hingegen wirbt mit Nachdruck für eine
Beibehaltung der Vereinsstruktur. Das Bundesjustizministerium hat
sich diese Haltung bedauerlicherweise zu eigen gemacht.
Die CDU/CSU-Fraktion hat erhebliche verfassungsrechtliche
Bedenken. Es ist mehr als zweifelhaft, die bisherige Vereinslösung in
Gesetzesform zu gießen, ohne damit die Gestaltungsfreiheit des
Vereins einzuschränken.
Deshalb haben wir als Rechtsform eine Anstalt öffentlichen Rechts
nach dem Vorbild Dänemarks (A-Status) vorgeschlagen, die dem
Außenministerium angegliedert würde, weil auch dort der
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung angesiedelt ist.
Grundsätzlich wäre es für uns aber auch vorstellbar, das Institut an
den Bundestag anzugliedern, an das Bundeskanzleramt oder auch an ein
anderes Ministerium.
Bereits in der gültigen Satzung des DIMR heißt es unter §2 (1):
"Der Verein soll über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland
informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie
zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen." Nur im
Vergleich mit der internationalen Situation kann man die
Menschenrechtssituation in Deutschland bewerten oder konstruktiv
kritisieren.
Die Unabhängigkeit des Instituts wollen wir im Gesetz ausdrücklich
festschreiben. Die Mitgliederbasis soll die Breite der
Zivilgesellschaft abbilden. Das Aufnahmeverfahren muss transparent
gestaltet werden, das Mandat, im Entscheidungsgremium mitzuwirken,
soll zeitlich begrenzt sein. Wesentliche menschenrechtliche
Forschungseinrichtungen sollen in die Benennung seiner Mitglieder
einbezogen werden. Seine Finanzierung soll transparent aus dem
Haushalt eines Etats erfolgen, selbstverständlich ohne davon eine
Fachaufsicht abzuleiten. Es soll unabhängig arbeiten können,
pluralistisch und transparent aufgestellt sein.
Bei einem Festhalten an der Vereinsform wäre es also
zielführender, auf einen Gesetzentwurf zu verzichten und gegenüber
der zuständigen Akkreditierungsstelle auf die vereinsrechtlichen
Besonderheiten in Deutschland zu verweisen. Das Institut für
Menschenrechte verfügt bereits heute prinzipiell über eine stabile
gesetzliche Grundlage. Zusätzliche Stabilität lässt sich durch ein
eigenständiges Gesetz also gar nicht schaffen.
Die Statusübersicht des ICC - das übrigens keine völkerrechtlich
anerkannte Organisation, sondern lediglich ein Zusammenschluss
nationaler Menschenrechtsinstitutionen ist - zeigt, dass der Status
keinerlei Rückschlüsse auf die Menschenrechtslage im betreffenden
Land zulässt. So sind aktuell z.B. die Institutionen Afghanistans,
Nigerias, Venezuelas, Aserbaidschans und Russlands mit dem A-Status
akkreditiert. Die Institutionen Österreichs, Belgiens, Schwedens und
Norwegens haben einen B-Status und die Institution der Schweiz ist im
C-Status akkreditiert."
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