Gefährdungsanalyse nach Legionellenbefall
(firmenpresse) - Seit 2011 ist nach Trinkwasserverordnung (§14 TrinkwV) das Warmwasser in Trinkwasser-Großanlagen von öffentlichen Gebäuden und Mietshäusern regelmäßig auf Legionellen hin zu überprüfen. Wird der technische Maßnahmewert für Legionellen (100 KBE = koloniebildende Einheiten/100ml) überschritten, so muß unverzüglich eine Gefährdungsanalyse für die betroffene Trinkwasser-Installation gemäß Trinkwasserverordnung erstellt werden. Bei nicht Beachtung drohen dem Inhaber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasser-Installation empfindliche Strafen und Schadensersatzansprüche. Gestzliche Grundlage für die Gefährdungsanalyse nach Legionellenbefall ist die 2.Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung gemäß §16(7)TrinkwV2001:2012. Die Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung ist dabei ohne eine vorherige Aufforderung durch die Behörden nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) durch einen Sachverständigen (z.B. Sachverständiger für Trinkwasser) in Gutachtenform anzufertigen und dem Gesundheitsamt vorzulegen.
ACUDES Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene:
Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen nach Legionellenbefall;
weitergehende Legionellen-Untersuchungen nach DVGW W551; Trinkwasser-Sicherheitskonzepte und Trinkwasser-Hygienepläne nach VDI6023.