(ots) - Wer schon mal in einem Mehrfamilienhaus gewohnt
hat, kennt das: Es gibt ruhige Nachbarn und solche, die einem den
letzten Nerv rauben. Das hört sich öfter so an, als ob eine
Büffelherde durchzieht, der Stammtisch tagt oder die Stones proben.
Da ist es verständlich, wenn sich Mieter Lärmschutz auch im Haus
wünschen. Ein Rentnerpaar hat deshalb sogar den BGH um Hilfe gebeten.
Die Nachbarn sollten verurteilt werden, das neue Parkett durch
lärmschluckenden Teppichboden zu ersetzen. Die Richter aber lehnten
ab. Der festgestellte Lärmwert von 63 Dezibel sei zumutbar. Das
Urteil wirkt nachvollziehbar. Schließlich möchte sich niemand vom
Nachbarn diktieren lassen, wie er seine Wohnung ausstattet.
Gleichzeitig möchte niemand einen Nachbarn ertragen, der zur
Dauerlärmquelle wird. Konkret: Wer Parkett oder Laminat verlegt,
sollte wissen, dass darauf nicht nur Stöckelschuhe klappern. Und wer
auf Teppiche verzichten möchte, muss bereit sein, den Fernseher etwas
leiser zu drehen. Gerichtsurteile können den guten
nachbarschaftlichen Umgang nicht ersetzen.
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