Im Falle eines Anbieterwechsels für Internet- beziehungsweise Telefonanschlüsse muss ein Wechsel nach Gesetzeslage innerhalb eines Tages geschehen ? tatsächlich bleiben Verbraucher aber teilweise tage
(firmenpresse) - Der Bundesnetzagentur, Regulierungsbehörde für unseren Telekommunikationsmarkt in Deutschland, ist es nun zu bunt geworden und sprach ein Bußgeld in Höhe von 75.000 ? gegen die Deutsche Telekom aus, weil sich Probleme bei Anbieterwechseln zuletzt häuften. Hierauf weist Rechtsanwalt Simon Kanz von der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hin.
Ursachen für Verzögerungen bei Anbieterwechseln liegen häufig bei der "letzten Meile", also jener Strecke zwischen Verteilerkasten und Hausanschluss. "Hier muss meistens nämlich ein Techniker bei einem Anbieterwechsel zunächst jeweiligen Anschluss freischalten. Häufig können
vereinbarte Termine hier aber schlicht nicht eingehalten werden.", so Kanz.
Auch kann es zu Problemen beim Austausch von technischen Parametern eines Kunden kommen, womit sich eine Umstellung noch weiter verzögert. Auch entstehen zwischen zwei Anbietern öfters Synchronisierungsprobleme, wenn beispielsweise Kundenunterlagen bei Anbietern nicht auf aktuellem Stand sind. "Ein weiterer Problemkreis liegt auch im Telefonnetz selbst, weil es noch aus Zeiten eines Telefonanbietermonopols stammt. Ein Anbieterwechsel war früher nicht eingeplant.", erklärt Rechtsanwalt Kanz.
Wer plant, seinen Anbieter zu wechseln, sollte eine Kündigung seines alten Vertrages stets seinem neuen Anbieter überlassen und einen Anbieterwechsel frühzeitig einleiten, um allen Beteiligten genug Zeit für einen Wechsel zu geben. Auch müssen sämtliche Antragsformulare korrekt ausgefüllt sein, Namen sowie Anschriften müssen bei altem und neuem Anbieter jeweils exakt übereinstimmen.
"Sollte es zu Problemen beim Wechsel kommen, ein neuer Telefonanschluss beispielsweise nicht nach einem Tag funktionsfähig sein, so sollte man sich sofort bei der Bundesnetzagentur beschweren, welche einen Wechsel eventuell beschleunigen kann.", rät Rechtsanwalt Kanz.
Funktioniert ein Wechsel nicht wie geplant, müssen Kunden vom alten Anbieter zunächst weiterversorgt werden bei nur noch halber monatlicher Gebühr.
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