(ots) - Mit Blick auf den Internationalen Tages des
Artenschutzes (3. März) verweist der NABU auf die in Deutschland
besonders gefährdeten Fledermäuse. Vier der 24 heimischen
Fledermausarten sind bereits vom Aussterben bedroht: Die Große und
Kleine Hufeisennase sowie die Wimpern- und Mopsfledermaus. Drei
weitere Arten gelten als stark gefährdet, fünf als gefährdet.
"Ursache für die starken Bestandseinbrüche der meisten
Fledermausarten in den vergangenen Jahrzehnten ist vor allem die
intensive Landwirtschaft. Neben dem Verlust der Vielfalt bäuerlicher
Kulturlandschaften sind die Auswirkungen auf das Angebot an
Beutetieren wie Nachtfaltern, Fluginsekten oder Käfern erheblich,
ebenso wie der Einsatz von Pestiziden", sagte NABU-Präsident Olaf
Tschimpke.
Viele Fledermaus-Quartiere werden vom Menschen unbewusst zerstört.
Besonders höhlenreiches Altholz wird noch immer aus dem Wald
entfernt. Dachböden werden renoviert und mit Holzschutzmitteln
behandelt, Hohlräume ausgeschäumt und Fugen versiegelt, wichtige
Quartiere gehen so verloren. "Am Schutz der Tiere kann sich jeder
beteiligen. Künstliche Quartiere wie Fledermauskästen, Einbausteine
ins Mauerwerk, Vermeidung von Pestiziden oder ein
fledermausfreundlicher Garten zur Förderung nachtaktiver
Insektenarten, vieles ist möglich und bedarf nur eines geringen
Aufwands", so NABU-Fledermausexperte Sebastian Kolberg.
Auch Windkraftanlagen stellen eine Gefahr für die heimischen und
im besonderen Maße auch für migrierende Fledermäuse aus dem
europäischen Umland dar, wenn sie nicht auf Standorten geplant
werden, die aus Naturschutzsicht als konfliktarm eingestuft werden.
Einer aktuellen Studie des Leibniz-Instituts für Zoo- und
Wildtierforschung zufolge sterben jährlich 250.000 Tiere an den
Folgen von Kollisionen mit den Rotorblättern oder dem so genannten
Barotrauma, welches durch große Luftdruckänderungen an den
Rotorblättern erzeugt wird und bei dem die inneren Organe der Tiere
zerreißen können.
"Deutschland trägt hier eine ganz besondere Verantwortung nicht
nur für die heimischen, sondern alle europäischen Fledermausarten.
Als Transitland für wandernde Fledermäuse muss der Artenschutz im
Vordergrund stehen", so NABU-Präsident Tschimpke. "Als Vertragsstaat
des EUROBATS-Abkommens hat sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet,
den Fledermausschutz bei der Planung von Windenergieanlagen zu
berücksichtigen."
Studien belegen, dass insbesondere der Naturraum sowie
Witterungsverhältnisse wie Temperatur, Niederschlag und
Windgeschwindigkeit die Aktivität von Fledermäusen im Umfeld von
Windenergieanlagen bestimmen. Wälder und waldreiche Standorte zählen
zu den sensiblen und daher konfliktreichen Gebieten. Hier finden sich
Jagdhabitate, Tages- und Winterquartiere vieler Fledermausarten. Von
Windkraft besonders gefährdete Arten wie die Rauhautfledermaus, der
Große wie auch der Kleine Abendsegler oder die Zwergfledermaus nutzen
Wälder, besonders mit hohem Altholzanteil, als Tages- und
Winterquartiere. Daher sollten Waldstandorte möglichst nicht für die
Windenergienutzung herangezogen werden.
Terminhinweis: 12. Fachtagung der NABU-Bundesarbeitsgruppe (BAG)
Fledermausschutz vom 20. bis 22.März in Erfurt, u.a. mit Thüringens
Umweltministerin Anja Siegesmund und NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
In der Landeshauptstadt Thüringens werden rund 400 Tagungsgäste aus
dem gesamten Bundesgebiet erwartet, die sich zu aktuellen Themen des
Fledermausschutzes und der Fledermausforschung austauschen.
Mehr Infos: www.bag2015.de
www.NABU.de/fledermausschutz
Pressefotos
www.NABU.de/presse
Hintergrund
Wichtigstes rechtliches Instrument zum Schutz der Fledermäuse ist
die europäische Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie, auf deren
Grundlage ein europaweites Schutzgebietsnetz entsteht. Besonders
schützenswerten Arten wird dadurch ein Lebensraum gesichert. Die
Vernetzung von- und der notwendige genetische Austausch zwischen
Populationen in stark besiedelten und durch Infrastrukturen
zerschnittenen Ländern wie Deutschland werden somit erst ermöglicht.
Aktuell überprüft die EU-Kommission im Rahmen eines "Fitness Checks"
die Wirksamkeit der europäischen Naturschutzrichtlinien. Viele
Beispiele zeigen, dass die Richtlinien der Schlüssel zum
erfolgreichen Erhalt der biologischen Vielfalt sind, wenn sie
konsequent umgesetzt werden. Der NABU fordert daher eine
Naturschutzoffensive, damit die Richtlinien ihre Wirkung endlich voll
entfalten können.
Pressekontakt:
Sebastian Kolberg, NABU-Experte für Fledermausschutz, Tel. +49
(0)30.284 984 - 1624, E-Mail: Sebastian.Kolberg(at)NABU.de
NABU-Pressestelle
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