(firmenpresse) - Die Vertragsamateure in deutschen Sportvereinen fallen nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn. Das verkündigte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles an diesem Montag.
Diese neue Regelung bringt etwas Licht in das Dunkel des Mindestlohngesetzes für Vereine. Doch nach wie vor sind viele Vereine verunsichert. Die Deutsche Anwaltshotline hat daher einen kurzen Leitfaden erstellt, der den Vereinen Klarheit über den Stand der Dinge verschafft, was den Mindestlohn betrifft, und bietet konkrete Handlungsanweisungen:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/Ratgeber/Ratgeber-Vereine-Mindestlohn-2015.pdf
Ehrenamtlich Tätige, Übungsleiter sowie alle Arten von Sportlern bekommen das Mindestlohngesetz zu spüren. Viele Regelungen sind noch uneindeutig und stellen für die Vereine wesentliche Umstände dar. Erhöhte Kosten bringen die Vereine in die Bredouille.
Der bürokratische Mehraufwand beschäftigt die Vereine zusätzlich. Denn mit dem Mindestlohngesetz geht die Verpflichtung einher, für jeden Mitarbeiter wöchentlich die Arbeitszeiten zu protokollieren. Auch hier entsteht Unsicherheit, da nicht eindeutig geklärt ist, was als Arbeitszeit gilt. Ähnlich wie bei der Abrechnung können hier auch Missverständnisse bei der Aufzeichnung entstehen.
Kein Wunder also, dass Vereine verunsichert sind. Doch dieser Ratgeber hilft, die wichtigsten Informationen schnell und übersichtlich zu vermitteln. Auch wie Vereine in Zukunft handeln können, ohne Strafen befürchten zu müssen, wird dort erklärt. Der Mindestlohn verändert die deutsche Vereinsstruktur nachhaltig. Doch mit dieser aktuellen Übersicht lassen sich die Klippen des Mindestlohngesetzes einfacher umschiffen.
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