PresseKat - DRPR beschliesstüber insgesamt sieben Fälle / Es werden drei Rügen und eine Mahnung ausgesprochen

DRPR beschliesstüber insgesamt sieben Fälle / Es werden drei Rügen und eine Mahnung ausgesprochen, drei Fälle werden eingestellt

ID: 1180478

(ots) - Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR), der
im Jahr 2014 gezwungen war, fast ganzjährig eine Arbeitspause
einzulegen, hat auf seiner Sitzung im November 2014 eine Reihe von
Fall-Entscheidungen getroffen und damit u.a. auch Fälle in
Bearbeitung, die länger zurückliegen, mit Entscheidungen beendet. Der
DRPR rügt den ADAC e.V., die Agentur "steinkühler-com" sowie die
Deutsche Börse AG wegen Fehlverhaltens. Eine Mahnung wird im Fall der
Pressereisen der ThyssenKrupp AG ausgesprochen. Einige ältere Fälle
wurden eingestellt.

Wegen der Notwendigkeit, in einigen Fällen noch nach zu
recherchieren, kann darüber erst heute informiert werden.

Nachdem der Deutsche Rat für Public Relations nach einer fast
einjährigen "Zwangspause" wegen einer Auseinandersetzung um die
Rechtmäßigkeit von Handlungen im Trägerverein seine Arbeit wieder
aufgenommen hatte, hat er auf seiner Sitzung am 14. November 2014
neben der Wiederwahl des Vorsitzenden Prof. Bentele und seines
Stellvertreters Mathias Rosenthal, sowie der Wahl eines neuen
Ausschussvorsitzenden (Axel Wallrabenstein) auch eine Reihe älterer
Fälle behandelt, diskutiert und sie durch insgesamt sieben
Entscheidungen zum Abschluss gebracht. Die ausführlichen Begründungen
zu diesen Fällen sind auf www.drpr-online.de zu finden.

Rüge wegen Täuschung und Manipulation beim "Gelben Engel" des ADAC

Der ADAC e.V. wird für die bewusste Täuschung der Öffentlichkeit
und die Manipulation des Publikumspreises "Gelber Engel" gerügt. Eine
externe Prüfung konnte zeigen, dass sowohl die Gesamtzahl der
abgegeben Stimmen als auch die Rangfolge der Platzierungen des
ADAC-Publikumspreis "Gelber Engel" bewusst verändert wurde. Eine
Publikumswahl zu manipulieren, verursacht in der Öffentlichkeit einen
massiven Vertrauensverlust und wirft ein schlechtes Licht auf die




gesamte Kommunikationsbranche. Der ADAC e.V. hat mit seinem Vorgehen
gegen die Artikel 9, 10, 12 und 14 des Deutschen Kommunikationskodex
sowie gegen die Artikel 3, 13, 15 und 18 des Code de Lisbonne
verstoßen.

Rüge gegen "Peerblog" wegen fehlender Transparenz

Eine weitere Rüge sprach der Rat im Beschwerdefall "Peerblog" aus.
Die Agentur "steinkühler-com" startete im Februar 2014 den
"Peerblog". Die Botschaften des Blogs ließen sich keinen konkreten
Absendern zuordnen. Gemäß den Richtlinien des Code de Lisbonne (Art.
4, 14) und dem Deutschen Kommunikationskodex (Transparenz) muss für
die Öffentlichkeit erkennbar sein, welche Auftraggeber und somit
Interessen hinter den Botschaften des Blogs stehen. Das gilt auch bei
der digitalen Medienarbeit (DRPR Richtlinie Online-PR). Zudem ist
jeder Versuch, die Öffentlichkeit zu täuschen, nicht zulässig (Art.
15 Code de Lisbonne).

Gegenüber der Agentur "steinkühler-com.de" wird deshalb für
mangelnde Transparenz bei der Angabe der Finanziers und Auftraggeber
des "Peerblogs" eine Rüge ausgesprochen.

Rüge der Deutschen Börse wegen eines Verstoßes gegen Richtlinien
zur Ad-Hoc-Publizität

Die Deutsche Börse AG veröffentlichte am 5. Februar 2013 eine
Ad-hoc Mitteilung, in der die eigentliche Insiderinformation, dass
der Vorstand eine niedrigere Dividendenzahlung als der Markt
erwartet, anstrebt, nicht erkennbar war. Der DRPR erklärt in seiner
Richtlinie zur ordnungsgemäßen Ad-hoc-Publizität, dass stets die
Vergleichszahlen der Vorperiode mit anzugeben sind, um die
Vergleichbarkeit der Zahlenangaben sicherzustellen. Es wurde ein
eindeutiger Verstoß gegen den Deutschen Kommunikationskodex, Artikel
10 festgestellt und die Deutsche Börse aus dem Grund in diesem Fall
gerügt.

Ermahnung für ThyssenKrupp in Sachen Praxis Pressereisen

Die ThyssenKrupp AG lud Reporter der "Süddeutschen Zeitung", des
"Tagesspiegel", der "NRZ" und der "Rheinischen Post" und der FAZ in
den Jahren 2010 bis 2012 zu ungewöhnlich spendablen Pressereisen ein.
In der Berichterstattung wurden diese als "Luxusreisen"
apostrophiert.

Pressereisen dürfen nicht als Anreiz zur Beeinflussung
redaktioneller Inhalte missbraucht werden. In der DRPR-Richtlinie "PR
und Journalismus" heißt es dazu: "Insbesondere Pressereisen müssen in
einem nachvollziehbaren Verhältnis zum Informationsanlass stehen."
ThyssenKrupp hatte diese frühere Praxis aber selbst kritisch
aufgearbeitet und eine mit der Compliance-Abteilung des Konzerns
abgestimmte, schriftliche Richtlinie zu Pressereisen entwickelt.
Aufgrund dieser aktiven und transparenten Aufarbeitung dieser
Vorfälle durch die Unternehmenskommunikation der ThyssenKruppAG wird
keine Rüge, sondern nur eine Mahnung ausgesprochen.

Der DRPR hatte aus Anlass dieses Falls - zusammen mit dem
Deutschen Presserat - eine öffentliche Diskussionsveranstaltung in
Berlin organisiert, auf der in Anwesenheit des Leiters der
Kommunikationsabteilung von ThyssenKrupp, Herrn Alexander Wilke und
dem Rechercheur der Vorfälle, Herrn Jörg Eigendorf (Die Welt), Regeln
und Normen von Pressereisen und der Berichterstattung diskutiert
worden waren.

Einstellung fortlaufender Verfahren

Auch aufgrund der Unmöglichkeit, im Jahr 2014 satzungsgemäß zu
arbeiten und aufgrund der Tatsache, dass einige Fälle schon mehrere
Jahre "in der Schwebe" waren, hat der DRPR einige Fälle eingestellt.
Der DRPR stellt die Fälle "Blog: Wir in NRW", "PlanetWissen", sowie
"Essing/Christ" jeweils einstimmig aufgrund von Unzuständigkeit oder
mangelnder Beweise und mangelnder Anhaltspunkte ein und beschließt
auch, sich mit dem Fall Forum Politik/Deutsche nicht weiter zu
befassen. Die Beschwerde 03/2014 (PlanetWissen) wird wegen
Unzuständigkeit eingestellt. Im Fall Essing/Christ konnte Herrn
Essing trotz langer Recherchen kein schuldhaftes Verhalten
nachgewiesen werden. Im Beschwerdefall der Namensnennung der
Deutschen Bank in der Livesendung "Forum Politik" sieht der DRPR
keine Zuständigkeit für sich. Die Beurteilung des eingebrachten
Vorwurfs über unlauteren Wettbewerb und unerlaubtes Product Placement
fällt nicht in den Kompetenzbereich des Deutschen Rates für Public
Relations.

ERKLÄRUNG

Erklärung zum Selbstverständnis und zur Arbeitsweise des DRPR Der
Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der
freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der
Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations
Gesellschaft (DPRG) e.V., dem Bundesverband deutscher Pressesprecher
(BdP) e.V., der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) und
der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung e.V. (de'ge'pol) im
Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V. getragen.
Ratsmitglieder sind Branchenexperten aus Unternehmen, Verbänden,
Agenturen und anderen Organisationen. Die Arbeit des Rats basiert auf
dem Deutschen Kommunikationskodex und anderen, aktuellen Kodizes. Der
DRPR handelt in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld. Die
Ratsmitglieder arbeiten unabhängig und sind nur sich selbst und ihrem
Gewissen verpflichtet.

Die primäre Aufgabe des DRPR ist es, Missstände und Fehlverhalten
bei der Kommunikation mit Öffentlichkeiten zu benennen und
gegebenenfalls zu rügen. Der DRPR bearbeitet dabei alle Fälle, die in
Form von Beschwerden an ihn herangetragen werden oder die er (z.B.
aufgrund von Medienberichterstattung) in Eigeninitiative an sich
zieht. Der Rat behält sich vor, Fehlentwicklungen in der Branche
aktiv anzusprechen und sich ggf. mit öffentlichen Stellungnahmen in
die Diskussion einzumischen.

Hat der Rat einen Fall zur Bearbeitung angenommen, wird immer der
aktuelle Sachstand zum Thema nach der jeweiligen Quellenlage
recherchiert. Alle daran beteiligten Organisationen oder
Einzelpersonen werden um Stellungnahmen zu den Beschwerden gebeten.
In Einzelfällen und bei besonders komplexen Themen erfolgt eine
mündliche Anhörung im Rat. Im Anschluss daran bildet sich der Rat
eine Meinung und entscheidet mehrheitlich. Wenn eine Rüge oder eine
Mahnung ausgesprochen wird, so geschieht dies als wohlbegründete
Meinungsäußerung und darf nicht mit dem Urteil eines Gerichtes
verwechselt werden.



KONTAKT:
Geschäftsstelle des Deutschen Rates
für Public Relations
c/o Prof. Dr. Günter Bentele
Institut für KMW, Universität Leipzig
Postfach 100920
04009 Leipzig
Tel. 0341-9735 751
Fax 0341-9735 749
E-Mail: info(at)drpr-online.de
www.drpr-online.de

getragen von
DPRG GPRA BDP de'ge'pol
Trägerverein des Deutschen
Rates für Public Relations e.V.
Oberwallstraße 24
10117 Berlin
Vorsitzender Dr. Jörg Schillinger
Stellv. Prof. Dr. Alexander Güttler
Vereinsregister Berlin VR 31817 B


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Weltpremiere des Formel 4-Rennwagens läutet neue Ära der erfolgreichen Nachwuchsrennserien von Ford ein (FOTO) Autopolitur-Neuheit: CLEANPRODUCTS Universal-Politur CP030-PLUS
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.03.2015 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1180478
Anzahl Zeichen: 9698

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Leipzig



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"DRPR beschliesstüber insgesamt sieben Fälle / Es werden drei Rügen und eine Mahnung ausgesprochen, drei Fälle werden eingestellt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Rat für Public Relations (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Rat für Public Relations