(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk hält die geplante
Kindergelderhöhung vor allem für Kinder in Familien mit geringem
Einkommen für völlig unzureichend. "Wir sind von den Plänen, das
Kindergeld in diesem Jahr um vier und im nächsten Jahr um zwei Euro
anzuheben, sehr enttäuscht. Es ist notwendig, dass wir uns stärker
als bisher um die Familien mit Kindern kümmern, die unsere
Unterstützung in besonderem Maße brauchen. Durch die steuerlichen
Kinderfreibeträge ist die monatliche Nettoentlastung für
Spitzenverdiener bereits jetzt wesentlich höher als das Kindergeld.
Jedes Kind sollte uns aber gleich viel wert sein", betont Thomas
Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Insbesondere
Familien mit Kindern im Hartz IV-Bezug brauchen eine spürbare
Verbesserung ihrer finanziellen Lage. Bisher wird jede
Kindergelderhöhung auf die Regelsätze angerechnet, so dass ihnen
unter dem Strich nichts bleibt. Es darf aber nicht sein, dass die
Kinder, die es am nötigsten haben, von einer Kindergelderhöhung gar
nicht profitieren" so Krüger weiter.
Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich insgesamt dafür aus, die
Familienförderung in Deutschland grundlegend zu reformieren. Dazu
braucht es eine Anpassung unseres Steuer- und Abgabesystems sowie der
sozialen Sicherungssysteme, um die aktuell noch immer bestehende
übermäßige Belastung von Familien endlich zu beenden.
Familienförderung muss es Familien ermöglichen, ein
eigenverantwortliches Leben mit Kindern zu führen. Zahlreiche Studien
haben deutlich gezeigt, dass die Förderung von Familien in
Deutschland an vielen Stellen in die falsche Richtung läuft. Deshalb
ist es an der Zeit, mit einem Gesamtkonzept die Familienförderung vom
Kopf auf die Füße zu stellen.
Um das zu erreichen, sind verschiedene Wege denkbar. Das Deutsche
Kinderhilfswerk plädiert für die Einführung einer
Kindergrundsicherung. Diese soll proportional zum Familieneinkommen
gestaffelt werden. Erreicht werden kann dies durch einen sinnvollen
Umbau des Kinderzuschlages, der allen Familien mit Kindern zugute
kommen soll, bei denen der Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht
nicht zum Tragen kommt. So wird sichergestellt, dass Familien mit
weniger Einkommen stärker von der Kindergrundsicherung profitieren
als Familien mit hohen Einkommen. Insgesamt soll durch eine
bedarfsgerechte Kindergrundsicherung das derzeitige System
familienunterstützender Leistungen ausgewogener gestaltet werden.
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