Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Kiel - vom 02. März 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Inkomplette Querschnittslähmung und Myelonkompression nach Rückenoperation, LG Kiel, Az. 8 O 357/12
Der Kläger begab sich nach einer Sturzverletzung mit diversen Frakturen in die Klinik der Beklagten. Dort erfolgte eine operative Versorgung. Nach der Operation litt der Kläger an starken Schmerzen und Gefühlsstörungen im rechten Bein. Es stellte sich heraus, dass eine Quetschung des Rückenmarks vorlag, welche durch die Operation bewirkt wurde. Seit dem Vorfall ist der Kläger querschnittsgelähmt.
Verfahren:
Das Landgericht Kiel hat ein orthopädisch-unfallchirurgisches Gutachen eingeholt. Dieses wies im Ergebnis keine klaren Konstatierungen auf. Thematisiert wurden sodann noch mögliche Aufklärungsfehler. Sodann schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, wonach die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger eine pauschale Entschädigung von 20.000,- Euro zu zahlen. Diesen Vorschlag akzeptierten die Parteien.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bleiben nach einer Beweisaufnahme in einem Arzthaftungsprozess Zweifel bestehen, schlägt ein Gericht gerne zur Vermeidung einer weitergehenden Beweisaufnahme einen Vergleich vor, so wie hier. Mit der vorgeschlagenen Abfindungssumme war der Kläger einverstanden, so Rechtsanwalt D.C. Mahr LLM.
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