„WIR HOLEN SIE DA RAUS!”
Abhängige Beschäftigung versus selbständige Tätigkeit oder wie man durch das Statusfeststellungs-verfahren aus einer staatlichen Rente eine stattliche Rente macht.
(firmenpresse) - Haben Sie sich eigentlich schon mal gefragt, ob Ihre Sozialversicherung in Bezug auf Ihren Status tatsächlich so sozial ist, wie sie sich per Definition anhört? Nein, noch nicht? Dann lesen Sie doch einfach weiter. Über 1.000.000 angestellte Familienangehörige, Gesellschafter und/oder Geschäftsführer in Deutschland zahlen zu Unrecht in die Sozialversicherung ein. Sie gehen fälschlicherweise davon aus, dass Versicherungspflicht und damit auch Versicherungsschutz besteht, da oft jahrelang unbeanstandet Beiträge entrichtet wurden. Als „Geschäftsführender Gesellschafter“, „Minderheitsgesellschafter“, „mitarbeitender Familienangehöriger“ oder einfach nur „angestellter Prokurist“ sollten Sie kritisch prüfen, ob Sie sich von der Sozialversicherung befreien lassen können. Sind Sie in Ihrem Betrieb zum Beispiel an keinerlei Weisungen gebunden - sozusagen beherrschend - dann sind Sie in den Augen der Rentenkasse und des Arbeitsamtes grundsätzlich selbständig. Das kann ggf. dazu führen, dass Sie im Falle des Falles keinerlei Leistungsansprüche aus der Arbeitslosenversicherung erhalten und selbstredend auch keine Erwerbsminderungsrente beziehen könnten, obwohl Sie dafür einbezahlt haben. Finden Sie das sozial? Oder finden Sie das nicht unsolidarisch? Fühlen Sie sich jetzt verraten - dann lassen Sie sich doch beraten?!
Reden wir Klartext: Geht Ihre Firma zum Beispiel in Konkurs oder Sie werden arbeitslos, bekommen Sie von der Arbeitsagentur keinen Cent – ganz einfach, weil Sie für diese Institution quasi ein selbständiger Unternehmer sind. Als Selbständiger hätten Sie in diesen Topf überhaupt nicht einzahlen können – und erhalten demzufolge auch nichts daraus. Die Beiträge? Die sind weg – quasi verjährt! Klingt wie Verrat? Nein, das ist der Staat!
Fragen Sie doch Ihren Sozialversicherungsbefreier: Wir setzen uns für Sie ein, damit Sie nicht noch „schlechtem“ Geld „gutes“ hinterherwerfen. Dazu müssen Sie zunächst zusammen mit einer Anwaltskanzlei oder Steuerkanzlei Ihren beruflichen Status feststellen lassen. Statusfeststellungs-verfahren nennt man diesen Antrag. Nun, Sie können ganz gelassen bleiben, denn in Zusammenarbeit mit renommierten Rechtsanwälten und fachkundigen Steuerberatern, nennt man econsult schließlich auch die Sozialversicherungsbefreier und „WIR HOLEN SIE DA RAUS!”
Trotz Beitragszahlung verminderter Leistungsanspruch? Kein gutes Gefühl! Wir befreien Sie von dem Gefühl – und wenn notwendig auch von der Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, von denen Sie unter Umständen überhaupt nichts haben. Denn gerade für „Geschäftsführende Gesellschafter“, „Minderheitsgesellschafter“, „mitarbeitende Familienangehörige“ und „angestellte Prokuristen“ ist es besonders interessant die Versorgung auf breitere Beine zu stellen und steuerbegünstigte, betriebliche Versorgungsbausteine einzubinden. Entschließen Sie sich folgerichtig zur Kompensation Ihrer staatlichen Rente die laufend eingesparten Beiträge in eine überbetriebliche Versorgung zu reinvestieren, bleibt unsere Dienstleistung selbstverständlich honorarfrei und Sie erhalten obendrein Ihr persönliches, maßgeschneidertes Altersvorsorgepaket, ganz so wie Sie es wünschen. Denn unser Motto lautet: staatliche-oder-stattliche-rente.de
econsult WIRTSCHAFTSBERATUNG GmbH
Versicherungsmakler (Wirtschaftsberatung) mit behördlicher Zulassung
Unsere 3 Kernkompetenzen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
1. PRIVAT oder "zur KASSE bitte!" ... wenn Sie auch noch in einer
kranken Kasse sind: www.Die-Krankenversicherungsprofis.de
2. ABHÄNGIGE Beschäftigung oder SELBSTÄNDIGE Tätigkeit?
…wir holen Sie raus: www.Die-Sozialversicherungsbefreier.de
3. SPAREN SIE sich IHRE ABGABEN & STEUERN ... doch einfach
fĂĽr die eigene Rente: www.Die-Rentenvorsorgespezialisten.de
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