(ots) - Verbesserungen erhöhen Akzeptanz für TTIP und CETA
Die Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion zu den transatlantischen
Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) hat sich auf
ihren letzten Sitzungen intensiv mit dem Thema
Schiedsgerichtsverfahren beschäftigt. Hierzu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und
Leiter der Arbeitsgruppe TTIP der Fraktion, Michael Fuchs, sowie der
zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:
Michael Fuchs: "Wir begrüßen die Vorschläge zur Verbesserung von
Schiedsgerichtsverfahren in den Freihandels- und
Investitionsschutzabkommen. Für die Ideen spricht, dass sie
inzwischen selbst im Bundeswirtschaftsministerium für einen
Denkanstoß gesorgt haben."
Heribert Hirte: "Es ist unwahrscheinlich, dass sich die
transatlantischen Verhandlungspartner auf ein Abkommen ohne
Schiedsklausel einlassen. Pauschale Ablehnung von
Investitionsschutzabkommen hilft uns deshalb nicht weiter.
Stattdessen sollten wir darüber nachdenken, ob die Auswahl und
Bestellung von Schiedsrichtern durch den Deutschen Bundestag
entschieden werden kann. Dann können wir hier darüber diskutieren,
wer dafür geeignet ist und ob der oder die unabhängig ist."
Weiter regen Michael Fuchs und Heribert Hirte an,
Investor-Staat-Schiedsverfahren stärker mit nationalen Gerichten zu
verzahnen, um eine einheitliche Rechtsprechung zu garantieren.
Heribert Hirte: "Es geht hier um die Frage, ob nicht der
Bundesgerichtshof Anfragen von Schiedsgerichten entgegennehmen kann.
Das darf er bisher nicht. Das Gleiche gilt für den Europäischen
Gerichtshof. Auch er darf Anfragen von Schiedsgerichten bisher nicht
beantworten. Mit dieser Möglichkeit könnte das Schiedsgericht aber
die in einem Gutachten ausgeführte Rechtsauslegung des BGH bzw. EuGH
auch bei seinen Schiedssprüchen berücksichtigen. Wir sollten die
Kosten für Schiedsverfahren mit Blick auf kleine und mittelständische
Unternehmen auf das Niveau bei nationalen Gerichten senken."
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