(ots) - Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 im
schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den
DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner
Anhänger während des Bundesligaspiels bei Werder Bremen am 13.
Dezember 2014 mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
Zur Förderung der Stadionsicherheit wird Hannover 96 zusätzlich zur
Auflage gemacht, einen Geldbetrag von 10.000 Euro für die Anschaffung
einer Softwarelösung zur Dokumentation und Verbesserung des
Ordnungsdienstkonzeptes des Klubs zu verwenden.
Vierzig Minuten vor Beginn der Begegnung bei Werder Bremen wurden
im Gästeblock insgesamt fünf Böller gezündet. Zwei Personen erlitten
dadurch ein Knalltrauma.
Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht
wurde aufgehoben, da sich die Beteiligten auf eine Entscheidung im
schriftlichen Verfahren verständigt haben.
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