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TÜV Rheinland: Bei Frühjahrsnebel runter vom Gas / Geschwindigkeit drosseln und ausreichend Abstand halten / Abblendlicht einschalten / Höchstens Tempo 50 bei Sichtweite unter 50 Metern

ID: 1182470

(ots) - "Dicke Suppe" im Frühjahr: Überhöhte Geschwindigkeit
und zu geringer Sicherheitsabstand zählen zu den häufigsten
Unfallursachen bei Nebel. "Liegt die Sicht unter 50 Metern, darf die
Geschwindigkeit höchstens 50 km/h betragen - auch auf der Autobahn",
erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.
"Wird die Waschküche noch dichter, Tempo weiter drosseln und
ausreichend Abstand halten." Denn die Straßenverkehrsordnung schreibt
vor: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb
der übersehbaren Strecke halten kann. Als Orientierungshilfe dienen
die Leitpfosten am Straßenrand. Sie stehen immer 50 Meter voneinander
entfernt.

An Fahrbahnmarkierung orientieren

Rückt die weiße Wand so nah, dass der nächste Pfahl nicht mehr zu
erkennen ist, hilft die Fahrbahnmarkierung in der Straßenmitte
weiter. Auf Bundesstraßen beträgt der Abstand vom Beginn der weißen
Mittellinie bis zur nächsten zwölf, auf Autobahnen 18 Meter. Auf
keinen Fall sollten sich Autofahrer an den Rücklichtern eines
vorausfahrenden Wagens orientieren. "Das verleitet dazu, den Abstand
bei dichtem Nebel zu verkürzen. Es drohen Auffahrunfälle", betont der
TÜV Rheinland-Fachmann. Außerdem gilt: Die Scheibenwischer regelmäßig
betätigen, um Wassertropfen, die sich durch den Nebel auf der
Windschutzscheibe bilden, zu entfernen.

Tagfahrleuchten nicht ausreichend

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel oder starken Regen
auch tagsüber das Abblendlicht einschalten. Nur dann können
Autofahrer auch die Nebelscheinwerfer aktivieren. Tagfahrleuchten
reichen bei schlechter Sicht nicht aus. Die Nebelschlussleuchte darf
erst bei einer Sichtweite unter 50 Metern und ausschließlich bei
Nebel zugeschaltet werden. Dabei gilt: maximal Tempo 50. "In der
Stadt, im Stau oder auf nebelfreien Abschnitten die grellen, roten




Leuchten wieder ausschalten, damit sie andere Verkehrsteilnehmer
nicht blenden", sagt Sander.



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Datum: 06.03.2015 - 10:00 Uhr
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