(ots) - Der Mindestlohn darf nicht nur ein Symbol für faire
Löhne sein, sondern muss auch tatsächlich mehr Lohngerechtigkeit
gewährleisten, fordert der Sozialverband SoVD. Unter besonderer
Beobachtung steht das Mindestlohngesetz aus Sicht der
Frauenorganisation des Verbandes. Aktuellen Versuchen, das Gesetz
auszuhebeln, erteilt die Gliederung eine klare Absage.
"Wird der Mindestlohn unterlaufen, trifft das zuerst die Frauen.
Denn immer mehr Arbeitnehmerinnen in Deutschland arbeiten in
Teilzeit, während die Zahl der voll-zeitbeschäftigten Frauen sinkt.
Deshalb darf es keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben", sagt Edda
Schliepack, Bundesfrauensprecherin im SoVD anlässlich des
Internationalen Frauentages am 8. März. "Insbesondere im
Niedriglohnsektor muss der Mindestlohn seine volle Wirkung entfalten.
Hier sind Frauen nach wie vor deutlich überrepräsentiert", warnt
Schliepack.
Aktuelle Zahlen belegen, dass die Vollzeitquote von Frauen von 55
Prozent im Jahr 2001 auf 40 Prozent 2014 gefallen ist. Aus Sicht der
Frauensprecherin sind deshalb wirksame Kontrollen und Sanktionen im
Fall von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz erforderlich.
"Erhebliche Nachbesserungen sind nötig, damit das Gesetz einen realen
Schutz für die betroffenen Arbeitnehmerinnen garantiert. Es gilt eine
Niedriglohnpolitik zu beenden, die Frauen vorsätzlich in die Armut
treibt. Denn jahrelange Minijobs bedeuten im Alter Minirenten."
Der Sozialverband SoVD vertritt die sozialpolitischen Interessen
der gesetzlich Rentenversicherten, der gesetzlich
Krankenversicherten, der pflegebedürftigen und behinderten Menschen.
Seit 1919 kämpft der Verband zudem für eine eigenständige
wirtschaftliche und soziale Sicherung der Frauen.
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