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TÜV Rheinland: Arbeitgeber sind für den Gesundheitsschutz auf Geschäftsreisen verantwortlich / Rechtlich vorgeschriebene Vorsorge durch Arbeitsmediziner / Erkrankungen gezielt vorbeugen

ID: 1182595

(ots) - Über die Hälfte der Arbeitnehmer, die Dienstreisen
ins Ausland unternehmen, fühlen sich nicht ausreichend über den
notwendigen Gesundheits- und Impfschutz informiert. Das zeigt eine
aktuelle Online-Umfrage mit 1.240 Teilnehmern, die TÃœV Rheinland im
November 2014 durchgeführt hat. Gleichzeitig wünschen sich einer
Studie im Auftrag des Deutschen Reiseverbandes zufolge 92 Prozent der
Geschäftsreisenden, dass ihr Arbeitgeber entsprechende Informationen
bereitstellt - und dies auch zurecht, wie Dr. Wiete Schramm,
Fachgebietsleiterin Arbeitsmedizin des TÃœV Rheinland, feststellt:
"Berufliche Aufenthalte im Ausland sollten sorgfältig und möglichst
frühzeitig geplant werden. Empfehlenswert ist eine Vorbereitungszeit
von etwa sechs bis acht Wochen. In dieser Zeit können die
vorgeschriebene Vorsorge absolviert und der Impfschutz aufgefrischt
oder bei Bedarf erweitert werden."

Generell gelten die Länder in Äquatornähe zwischen dem 30. Grad
nördlicher und südlicher Breite als Regionen mit besonderen
klimatischen und gesundheitlichen Belastungen. Bei einer Entsendung
von Arbeitnehmern in diese Gebiete ist unabhängig von der Länge des
Aufenthaltes eine arbeitsmedizinische Vorsorge durch einen besonders
qualifizierten Betriebsarzt oder einen Tropenmediziner
vorgeschrieben. Dabei erfasst der Arzt Gesundheitszustand und
Impfstatus des Reisenden, stellt eine Vorsorgebescheinigung aus und
gibt auf das Zielgebiet und die Art des beruflichen Aufenthaltes
zugeschnittene Empfehlungen zum Gesundheitsschutz. Neben
Infektionskrankheiten stehen Gefahren durch andere
Hygienebedingungen, fremde Speisen, giftige Tiere oder den
ungewohnten Straßenverkehr im Mittelpunkt der reisemedizinischen
Beratung. Kehrt ein Mitarbeiter aus diesen Regionen zurück, muss ihm
der Arbeitgeber eine Rückkehruntersuchung anbieten.





Die rechtlich vorgeschriebenen Vor- und Nachsorgemaßnahmen, die
auch eine reisemedizinische Beratung umfassen, müssen vom Arbeitgeber
veranlasst werden. Geschieht dies nicht, handelt es sich um eine
Ordnungswidrigkeit, die zumindest eine Geldstrafe nach sich ziehen
kann.

Literaturtipp für Arbeitgeber und Geschäftsreisende: Tomas
Jelinek, Gesund auf Geschäftsreisen, Centrum für Reisemedizin,
Verlagsgruppe Thieme, 2014, ISBN 978-3-941386-11-2, Preis: 59,90 EUR

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Datum: 06.03.2015 - 11:30 Uhr
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