(ots) - Keine Ãœberforderung der Privatwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag mit breiter
Mehrheit das Gesetz zur Einführung einer Frauenquote beschlossen.
Dazu erklären der frauenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und die zuständige
Berichterstatterin Gudrun Zollner:
Marcus Weinberg: "Heute ist ein besonderer Tag für die
Gleichberechtigung in Deutschland - ein Tag, an dem der Staat den
Auftrag des Grundgesetzes umsetzt und per Gesetz die Bundesverwaltung
und die Wirtschaft verpflichtet, Benachteiligungen von Frauen stärker
zu beseitigen. Der Tag, an dem wir dieses Gesetz nicht mehr brauchen,
wird der wahrhaft historische Tag sein.
Viele Jahre hatte die deutsche Wirtschaft Zeit, entsprechend ihrer
freiwilligen Vereinbarungen mehr Frauenkarrieren zu befördern. Leider
hat die reine Freiwilligkeit wenig gebracht. Das heute verabschiedete
Gesetz ist angemessen und lässt der Privatwirtschaft ausreichende
Flexibilität.
Die Frauenquote ist keine Hürde, sondern eine Chance. Gesellschaft
und Wirtschaft werden davon profitieren. Die 108 börsennotierten und
voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen werden keine
Schwierigkeiten haben, die 30-prozentige Mindestquote für Frauen in
ihren Aufsichtsräten zu erfüllen. Für die mittleren Unternehmen, die
entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, wird es
keine feste Quote geben. Sie können sich selbst Zielvorgaben für die
Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten, im Vorstand und den
beiden oberen Managementebenen geben - und zwar passgenau für die
eigene Belegschaft, die eigene Struktur und die jeweilige Branche
sowie unter Berücksichtigung der unternehmerischen Freiheit.
Beim öffentlich-rechtlichen Teil des Gesetzentwurfes hat die CDU/
CSU-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren erheblich
nachgebessert. Denn der Gesetzentwurf der Bundesfamilienministerin
mit seinem Ziel der Geschlechterparität auf allen Ebenen der
Bundesverwaltung war mit dem freiheitlichen Staatsverständnis von CDU
und CSU nicht zu vereinbaren. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat
darauf bestanden, dass in allen wesentlichen Paragrafen des
Gesetzentwurfes zur Bundesverwaltung das Ziel der Parität entkräftet
wurde. Damit kommt das zur Geltung, auf was es ankommt: Frauen zu
fördern, wenn sie benachteiligt werden. Eine Männerförderung, ohne
dass Männer strukturell benachteiligt werden, wurde gegen erhebliche
Widerstände aus dem Gesetzentwurf gestrichen."
Gudrun Zollner: "Mit dem jetzigen Gesetz haben wir einen guten
Mittelweg gefunden zwischen der Förderung von Frauen auf der einen
Seite und wirtschaftlichen Interessen auf der anderen Seite. In den
Verhandlungen der letzten Wochen wurden von unserer Seite noch
wichtige Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Insbesondere haben
wir die deutliche Kritik der Experten, die in der öffentlichen
Anhörung am Bundesgleichstellungsgesetz zum Ausdruck gebracht wurde,
sehr ernst genommen. Die Unionsfraktion hat dafür gesorgt, dass es
nicht um die Herstellung von Geschlechterparität geht, sondern um die
Herstellung von Chancengleichheit.
Auch für die Wirtschaft konnten wir noch Punkte durchsetzen, die
aus Sicht der CDU/CSU wichtig waren. So haben wir erreicht, dass die
Frist für mitbestimmungspflichtige oder börsennotierte Firmen für die
Festsetzung ihrer ersten Zielgrößen um drei Monate bis zum 30.
September 2015 verlängert wurde. Außerdem müssen die Unternehmen
nicht mehr jährlich, sondern erst nach Ablauf der selbst
festgesetzten Frist über die Einhaltung der Zielgrößen berichten. Es
gibt somit keine Zwischenberichterstattung mehr. Diese Klarstellung
reduziert den Bürokratieaufwand für die Wirtschaft erheblich.
Insgesamt haben wir einen rechtssicheren und praxistauglichen
Kompromiss erzielt. Das Gesetz ist ein Türöffner für Frauen. Jetzt
liegt es an den neu zu wählenden weiblichen Führungskräften, die
Unternehmensstrukturen und Arbeitszeitmodelle so zu ändern, dass
Familienplanung und Karriereplanung für Frauen in Einklang gebracht
werden können."
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