(ots) - Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH begrüsst den
Beschluss des Bundesrates, zusätzlich 2'000 vom syrischen Bürgerkrieg
betroffene Flüchtlinge im Rahmen eines Resettlement-Programmes
aufzunehmen. Auch die 1'000 Visaerleichterungen für Ehegatten und
minderjährige Kinder von Personen, die hier eine vorläufige Aufnahme
haben, begrüsst die SFH. Zudem soll die Hilfe vor Ort um 50 Millionen
Franken aufgestockt werden.
Die SFH fordert schon lange ein stärkeres Engagement der Schweiz
im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien und begrüsst daher die
Beschlüsse des Bundesrats als starkes Zeichen der Solidarität mit den
Flüchtlingen sowie auch mit den benachbarten Erstaufnahmeländern
Libanon, Jordanien und Türkei, in denen sich die meisten der
Bürgerkriegsflüchtlinge aufhalten.
Erleichterungen beim Familiennachzug
Für Personen mit einer vorläufigen Aufnahme sind die Hürden für
den Familiennachzug extrem hoch. 2014 erhielten von etwa 3'700
syrischen Staatsangehörigen, denen Schutz im Asylverfahren oder auf
kantonaler Ebene gewährt wurde, knapp 2'800 eine vorläufige Aufnahme
und nur 916 Asyl. Neben weiteren Voraussetzungen gilt eine Wartefrist
von drei Jahren ab dem Entscheid über ihren Status. Diese Hürden
laufen dem Grundrecht auf Schutz des Familienlebens zuwider.
Die SFH begrüsst deshalb ausdrücklich die Visaerleichterungen für
die Kernfamilien von vorläufig aufgenommenen Personen, die dem
syrischen Bürgerkrieg entflohen sind. Die SFH lehnt es jedoch ab,
diese Zahl der Familiennachzüge auf eine Zahl zu beschränken, da dies
zu Ungerechtigkeiten und Unklarheiten führen kann. Um eine kompetente
und umfassende Beratung der vorläufig aufgenommenen Personen zu
sichern, ist zudem eine konkrete Umschreibung und konsistente
Anwendung der Kriterien für die Visaerleichterungen nötig.
Rasche Integration als Gewinn für Alle
Die legale Einreise zu ermöglichen, ist ein erster erfreulicher
Schritt. Wenn die Flüchtlinge hier sind, sind jedoch weitere
Massnahmen nötig, damit sie möglichst rasch und gleichberechtigt an
unserem wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilnehmen
und teilhaben können. Wichtig in diesem Zusammenhang sind ein
sicherer Aufenthaltsstatus, das Erlernen einer Landessprache und die
Anerkennung der oft sehr guten Ausbildungen, inklusive der erworbenen
Diplome, und der Berufserfahrung, welche die Flüchtlinge mitbringen.
So kann eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen und
die Flüchtlinge können selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen.
Dies zum Nutzen von uns allen.
Die SFH ist gerne bereit, mit ihren Angeboten (Bildung, private
Unterbringung) bei der grossen Aufgabe, Flüchtlinge aufzunehmen und
zu betreuen einen Beitrag zu leisten.
Weitere Massnahmen möglich und erforderlich
Die SFH hat Anfang März fünf Forderungen im Zusammenhang mit der
Syrienkrise aufgestellt, welche eine signifikante Erhöhung der Hilfe
vor Ort, Visaerleichterungen und mehr Resettlement-Plätze enthielten.
Weiterhin fordert die SFH eine prioritäre Behandlung der Asylgesuche
aller Personen, die Schutz benötigen. Im Zusammenhang mit den weit
über 3'000 hängigen Asylgesuchen von Personen, die vom
Syrien-Konflikt betroffen sind, fordert die SFH zudem, dass diesen -
wie vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR empfohlen - in der Regel Asyl
gewährt wird.
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Stefan Frey, Mediensprecher, Tel. 079 509 47 89