(ots) - Die heute bekannt gewordene Entscheidung, die
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württembergs - ungeachtet der
positiven Evaluierungsbilanz - nach 2016 wieder in staatlicher Regie
zu organisieren, "ist für uns weder nachvollziehbar noch sinnvoll",
erklärt Volkmar Körner, Geschäftsführer für wirtschaftliche
Angelegenheiten. "Die vorgeblich alternativlose Rechtslage belässt,
wie die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts belegt,
durchaus Spielräume, eine rechtlich einwandfreie Lösung zu finden,
zumal das Bundesverwaltungsgericht die Zulässigkeit der freien
Trägerschaft nicht in Frage gestellt hat", so Körner weiter.
Juristische Gründe werden angeführt, obwohl sich die Rechtssicherheit
durch moderate Korrekturen wieder herstellen ließe. Unklar bleibt
auch, wie es zu dieser Entscheidung kommen konnte. Sowohl die
Landeshaushaltsordnung als auch das Gesetz zur Förderung des
Mittelstands legen eine andere Vorgehensweise nahe. "Selbst die viel
zitierte 10-Jahres-Klausel als Argument für eine potentielle
Unsicherheit der Mitarbeiter müsste so nicht sein, da eine
unbefristete Vergabe mit Kündigungsklausel prinzipiell möglich und
auch europarechtskonform wäre", betont Körner.
Freie Trägerschaft - hohe Qualität, geringe Kosten
Ãœber acht Jahre sind bereits seit der landesweiten Ãœbertragung auf
NEUSTART vergangen, wovon vier Jahre u. a. darauf verwendet wurden,
alle Bereiche des Unternehmens zu evaluieren. Der Evaluierungsbericht
des Justizministeriums attestiert der NEUSTART gGmbH hohe Qualität zu
geringen Kosten. "Umso überraschender und schmerzlicher ist jetzt die
getroffene Entscheidung", sagt Christian Ricken, Geschäftsführer für
Sozialarbeit. "Die gewünschte Zäsur wird viele unserer positiven
Neuerungen und Entwicklungen entscheidend treffen, im schlimmsten
Falle nach 2016 sogar annullieren. Wie z. B. die von uns landesweit
etablierte ehrenamtliche Bewährungshilfe ohne unser Know-how
überleben soll, muss dringend geklärt werden. Damit wird alles ad
absurdum geführt, was uns immer zugesagt wurde. Offensichtlich bilden
nicht allein Qualität und Effizienz unserer Arbeit, sondern
politische Erwägungen die Grundlage, um die Vor- und Nachteile
unseres Modells zu bewerten", erklärt Ricken.
Gesellschaftlicher Nutzen - ökonomisch wie ideell
Ob und wie die vielen positiven Ergebnisse und Entwicklungen der
Bewährungshilfereform in ein staatliches System überführt werden
können, bleibt abzuwarten. Die Vorzüge eines Non-Profit-Unternehmens
mit bilateraler Ausrichtung sind zahlreich und kommen ausnahmslos den
über 20.000 Klienten zugute, die in Baden-Württemberg von der
NEUSTART gGmbH betreut werden. Der daraus resultierende
gesellschaftliche Nutzen ist bedeutend: ökonomisch wie ideell. "Wir
wollen und werden den Ãœbergangsprozess in jedem Fall konstruktiv
begleiten und hoffen, es findet sich eine Lösung, um unsere gute
Struktur weitgehend zu retten", erläutert Körner die Zielsetzungen
der NEUSTART Geschäftsführung. "Jeder unserer Mitarbeiter kann sich
darauf verlassen, dass wir alles daran setzen werden, um die
hochwertige Durchführung unserer Dienstleistung zu gewährleisten",
betont Körner.
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