PresseKat - Anwaltskanzlei Arnold erstreitet Urteile zu Brutto-Lebens-/Rentenversicherungen der PrismaLife AG

Anwaltskanzlei Arnold erstreitet Urteile zu Brutto-Lebens-/Rentenversicherungen der PrismaLife AG

ID: 1182885

Die Anwaltskanzlei Arnold hat bereits mehrfach über ihre Erfolge zu Gunsten von PrismaLife-Anlegern berichten können und auch in den letzten Monaten etliche weitere Urteile gegen die PrismaLife AG erstritten.

(firmenpresse) - Diese Urteile beziehen sich nicht ausschließlich auf Verträge mit sogenannten separaten Kostenausgleichsvereinbarungen, wie sie seit 2008 angeboten wurden.

Zwischen 2001 und 2007 ließ die PrismaLife AG vielmehr zahlreiche sogenannte Bruttopolicen vermitteln, fondsgebundene Versicherungen, bei denen die Abschluss- und Einrichtungskosten nicht (wie ab 2008) separat vereinbart wurden, sondern im Versicherungsvertrag enthalten waren.

Unter anderem aufgrund dieser nicht unerheblichen Kosten liegen die Rückkaufswerte dieser Versicherungen mitunter deutlich unter der Summe der über all die Jahre eingezahlten Beträge.

Bereits im Sommer des vergangenen Jahres hatte die Anwaltskanzlei Arnold berichtet, dass auch zu diesen Brutto-Verträgen Chancen bestünden, mehr als nur den Rückkaufswert zu erstreiten.

Die Anwaltskanzlei Arnold hat in verschiedenen Verfahren Klage gegen die PrismaLife AG auf Rückzahlung der geleisteten Prämien auf fondsgebundene Rentenversicherungen eingereicht. In mehreren Verfahren wurde bereits entschieden.

So hat das Landgericht Meiningen mit zwei Urteilen vom 17.09.2014 und 28.01.2015 die Rückabwicklung der durch die AFA AG vermittelten PrismaLife-Versicherungsverträge anerkannt und den durch die Anwaltskanzlei Arnold vertretenen Kunden Zinsentschädigungen zugesprochen. Allein der zu erstattende Zinsbetrag bei dem zweiten Verfahren betrug mehr als 20.000,00 EUR, da der Vertrag schon seit vielen Jahren bespart wurde. Auch das Landgericht Zwickau hat am 02.12.2014 einer Kundin die Rückerstattung geleisteten Prämien zzgl. Zinsen zugesprochen.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Zu Gunsten durch die Anwaltskanzlei Arnold vertretener Kunden haben sich zuletzt u.a. auch die Landgerichte in Bautzen, Tübingen und Ravensburg geäußert. Mit weiteren Urteilen wird in naher Zukunft gerechnet.

Rechtsanwalt Stefan Schöne von der Anwaltskanzlei Arnold hierzu: „Die erstrittenen Urteile sind auf viele vor 2008 geschlossene Verträge der PrismaLife AG (aber auch auf Verträge anderer Versicherungen) übertragbar. Kunden haben oft gute Chancen, deutlich über den Rückkaufswert hinausgehende Rückzahlungen zu erstreiten.“





Da den Urteilen teilweise unterschiedliche Sachverhalte und komplexe Bedingungswerke der PrismaLife AG zu Grunde liegen, sollten betroffene Anleger ihre Chancen und Möglichkeiten individuell anwaltlich prüfen lassen.
Die bundesweit tätige Anwaltskanzlei Arnold betreute und betreut mehrere hundert Verfahren gegen die PrismaLife AG.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

KONFLIKTE LÖSEN, INTERESSEN WAHREN!

Entgegen dem Trend zu immer größeren und unübersichtlicheren „Anwaltsfirmen“ möchten wir als persönlicher Rechtsberater allen Mandanten und Partnern zur Verfügung stehen. Deshalb legen wir größten Wert auf eine vertrauensvolle, persönliche und gerne auch sehr langfristige Zusammenarbeit.

Mandanten sind für uns keine bloßen „Fälle“ und „Aktenvorgänge“. Wenn wir Mandanten in rechtlich und wirtschaftlich schwierigen Situationen helfen, dann verstehen wir uns dabei selbst als Dienstleister, der die menschliche Seite berücksichtigt und versucht, ganzheitliche und vor allem wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden.

Unser Team hat einen ganz klaren Tätigkeitsschwerpunkt in den drei folgenden Gebieten:

- Im Anlegerschutzrecht setzen wir uns engagiert dafür ein, Mandanten verlorene oder fehlinvestierte Gelder zurück zu holen, egal ob gegen Banken, Versicherungen, Beteiligungsgesellschaften oder sonstige Produktgeber.
- Im Vermittlerrecht stehen wir Handelsvertretern, Maklern und Vertrieben rechtlich bei allen Fragestellungen rund um die berufliche Tätigkeit, Absicherung und Vertragsgestaltung zur Seite.
- Im Vorsorgerecht sorgen wir dafür, dass Mandanten selbst darüber entscheiden, wer sie vertritt, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden können, damit keine staatlichen Betreuungen angeordnet oder Fremde zur Betreuung eingesetzt werden.



Leseranfragen:

Anwaltskanzlei Arnold
Prager Straße 3
01069 Dresden
T 0351 / 426 406 - 20
F 0351 / 426 406 - 30



drucken  als PDF  an Freund senden  Quasi-Ad-hoc: MAG IAS - Dr. Reiner Beutel scheidet nach Abschluss der Neuausrichtung aus der Geschäftsführung aus Kommunikationsberater Michael Oehme: Belästigungen am Arbeitsplatz an der Tagesordnung
Bereitgestellt von Benutzer: Anwaltskanzleiarnold
Datum: 07.03.2015 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1182885
Anzahl Zeichen: 2843

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan Schöne
Stadt:

Dresden, Berlin


Telefon: 0351 - 426 406 20

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.03.2015

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anwaltskanzlei Arnold erstreitet Urteile zu Brutto-Lebens-/Rentenversicherungen der PrismaLife AG"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Anwaltskanzlei Arnold (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Erfolgsaussichten für Klagen gegen Infinus-Vermittler? ...

Der Erfolg einer solchen Klage bestimmt sich auch sehr danach, was für eine Konstellation vorlag: hat der Vermittler etwa bewusst die Unwahrheit über die Sicherheit der Infinus-Finanzprodukte gesagt, wird er haften, wenn der Kläger ihm dann vor Ge ...

Alle Meldungen von Anwaltskanzlei Arnold