PresseKat - Haften Ehepartner für Schulden des anderen?

Haften Ehepartner für Schulden des anderen?

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(PresseBox) - In die Finanzkrise ist man schnell gerutscht. Eine Frage, die mir als Finanzcoach oft gestellt wird, wie haftet mein Ehe-/Lebenspartner, wenn wir in einer gemeinsamen Wohnung leben?
Eheleute und Lebenspartner haften nicht automatisch mit für die Schulden des anderen. Die Mithaftung muss ausdrücklich erklärt worden sein, z.B. wenn man beim Mietvertrag mit unterschrieben hat, oder als zweiter Kreditnehmer bei der Bank. Auch eine Bürgschaftserklärung bringt einen in die Mithaftung.
Sie haften auch dann noch, wenn Sie sich von Ihrem Partner schon lange getrennt haben. Also vorsichtig sein, denn der Gläübiger kann die Forderung auch beim Mithaftenden vollstrecken, wenn beim Haupthaftenden nichts zu holen ist.
Wenn Sie als Bürge fungieren unterschreiben Sie eine selbstschuldnerische Bürgschaft, d.h. Sie haften mit Ihrem ganzen Vermögen und dem pfändbaren Teil Ihres Einkommens. Die Bürgschaft ist in der Regel nicht kündbar. Nur der Bürgschaftsnehmer kann Sie aus der Haftung entlassen, wird er aber nicht tun, warum auch.
Also auch bei Ehepaaren, die Kredite besser immer auf nur einen Namen machen, damit bei einer Insolvenz zumindest der andere Teil handlungsfähig bleibt. Wenn die Bank einen Kredit ansonsten nicht gibt, dann ist man auch nicht kreditwürdig und sollte es lassen.



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Datum: 09.03.2015 - 10:36 Uhr
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