User können Fragen beim online Steuerberater zum neuen Reisekostenrecht stellen und in der Einkommensteuererklärung Geld sparen. Durch die online Steuerberatung können aber auch andere Fragen Rund um das Thema Steuerrecht schnell und günstig geklärt werden.
(firmenpresse) - Das neue Reisekostenrecht gilt seit dem 1.1.2014 und führt im Wesentlichen zu Änderungen bei den Fahrtkosten, den Verpflegungsmehraufwendungen und der doppelten Haushaltsführung.
So wurde der Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" durch die "Tätigkeitsstätte" ersetzt. Dieses hat weitreichende Konsequenzen, da jeder nur noch eine Tätigkeitsstätte inne haben kann. Dadurch sind sämtliche andere Fahrten, die nicht zur Tätigkeitsstätte führen, als Reisekosten, und damit mit dem doppelten Satz, abzurechnen.
Entweder erstattet die Pauschalen der Arbeitgeber oder der Steuerpflichtige begehrt einen Werbungskostenabzug im Rahmen seiner Einkommensteuererlärung.
Die Pauschalen zu den Verpflegungsmehraufwendungen wurden vereinfacht - die Pauschale in Höhe von EUR 6 ist ersatzlos weggefallen.
Online Steuerberater helfen bei Fragen zu diesem Thema. Durch die online Steuerberatung kann somit viel Geld gespart werden, wenn das neue Reiseksotenrecht richtig angewandt wird.
Bei onlinetax24 kann der User Fragen zum Steuerrecht stellen, die von einem online Steuerberater beantwortet wird - meist innerhalb weniger Stunden. Durch die online Steuerberatung kann aber auch die Buchhaltung online erstellt werden und auch die Steuererklärung.
Die Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Herrsching am Ammersee agiert bundesweit und wirbt mit Festpreisen, die deutlich unter denen der örtlichen Steuerberater liegen.
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