(PresseBox) - Der Händlerbund hat in einer aktuellen Studie herausgefunden, dass fast jeder dritte Händler im Jahr 2014 von Abmahnungen betroffen war.
Für die Studie wurden 503 Online-Händler befragt, wobei 29 Prozent 2014 mindestens eine Abmahnung erhielten. Jeder fünfte der befragten Online-Händler wurde sogar häufiger abgemahnt.
An erster Stelle der häufigsten Abmahngründe: die Verletzung des Wettbewerbsrechts allgemein
Jede zweite Abmahnung hatte dabei die Verletzung des Wettbewerbsrechts allgemein zum Gegenstand. Bei 11 Prozent der befragten Online-Händler war die Verletzung des Markenrechts sowie die Verletzung des Urheberrechts der häufigste Abmahngrund.
Knapp jede zweite Abmahnung kostetet die Online-Händler bis zu 500 ?
Jeder sechste Online-Händler zahlte sogar mehr als 2000 ? pro Abmahnung.
Die Studie fand zudem heraus, dass 2014 rund 35 Prozent der Online-Händler eine Unterlassungserklärung unterzeichnen mussten. Gegenüber 2013 ist dies eine Verbesserung, da es dort noch über 62 Prozent der Online-Händler waren.
Andreas Arlt, Bundesvorsitzender des Händlerbundes, hierzu: ?Unsere Studie zeigt, wie wichtig Rechtssicherheit und Sensibilität hierfür im Online-Handel ist. Rechtssicherheit schützt nicht nur vor Abmahnungen, sondern schafft auch Vertrauen gegenüber den Verbrauchern ? ein rechtssicherer Shop ist zugleich ein vertrauenswürdiger Shop!".
Die komplette Studie mit Grafiken sowie eine kompakte Infografik finden Sie hier als PDF und JPEG.