PresseKat - Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten.

Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten. Erste Urteile bestätigen Rückerstattungsansprüche v

ID: 1184343

München, 10.03.2015 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin bereits meldete, wurde erneut die Durchführung eines streitigen gerichtlichen Verfahrens hinsichtlich der Rückerstattungsansprüche von Bearbeitungsgebühren für Kredite, die im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit aufgenommen wurden, beantragt.

(firmenpresse) -

Wie allgemein bekannt, hat der BGH mittlerweile in gesicherter Rechtsprechung bestätigt, dass dem Kreditnehmer bei unwirksamen formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten ein Rückforderungsanspruch gegenüber der Bank, gerichtet auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr, zusteht.

Auch wenn die Rechtsprechung des BGH bislang „nur“ Verbraucherdarlehen zum Gegenstand hatte, bestehen nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Standort in Zürich, auch Rückerstattungsansprüche von Darlehensnehmern, die Kredite zur Finanzierung unternehmerischer oder gewerblicher Tätigkeiten aufgenommen haben.

Da der BGH die Unwirksamkeit von formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten mit der Regelung des § 307 Abs. 1 BGB begründet und die Unwirksamkeit nicht auf die nur für Verbraucher geltenden §§ 308 bzw. 309 BGB stützt, sind nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auch die formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelte bei Darlehensverträgen, die Unternehmer oder Freiberufler für die Finanzierung ihrer gewerblichen Tätigkeit aufgenommen haben, unwirksam.

Diese Auffassung wurde bereits durch die Amtsgerichte Hamburg und Nürnberg bestätigt.

Nachdem in der Vergangenheit in erster Linie Verbraucher die Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren verlangt haben, lassen nunmehr auch zunehmend Unternehmer und Freiberufler ihre Darlehensverträge von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien überprüfen.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Unternehmern und Freiberuflern, die Darlehensverträge zur Finanzierung ihrer gewerblichen Tätigkeit aufgenommen haben und die der Auffassung sind, zu Unrecht Bearbeitungsgebühren bezahlt zu haben, ihre Darlehensverträge von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Funktionär der Europäischen Kommission tritt neben weiteren UN- und OECD-Vertretern bei der von Bloomberg BNA und Baker& McKenzie veranstalteten Global Transfer als Hauptredner auf Finanzplatz-Studie: Finanzplatz Frankfurt - aufwärts mit China
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 11.03.2015 - 08:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1184343
Anzahl Zeichen: 2307

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Banken


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten. Erste Urteile bestätigen Rückerstattungsansprüche v"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

AB 01.02.2017 - NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN FÃœR UNTERNEHMER ...

Am 01.04.2016 trat das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) in Kraft. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist die nationale Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in V ...

Kostenerstattung bei LASIK statt Brille ...

CLLB Rechtsanwälte vertreten eine Vielzahl von Patienten, die sich einer Augen LASIK Operation und einem Austausch der Linsen (refraktiver Linsentausch) unterzogen haben, um in Zukunft das Tragen von Brille und Kontaktlinsen zu vermeiden. Die Priva ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte