Proven Oil Kanada (POC) – anhaltende Schreckensmitteilungen
(firmenpresse) - München 10.3.2015: Wie die auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB meldet, reißen die negativen Nachrichten für die Anleger in Sachen Proven Oil Canada (POC) nicht ab. Wie CLLB Rechtsanwälte von Anlegern erfahren hat, teilte POC im Februar 2015 seinen Anlegern erneut mit, dass die Ausschüttungen auf unabsehbare Zeit weiterhin ausgesetzt werden.
Diese Nachrichten beunruhigen die bereits durch die letzten Mitteilungen verunsicherten Anleger weiterhin. Für die Anleger ist nicht absehbar, wie es nun mit ihren Beteiligungen an der POC weiter gehen wird.
Bereits im Januar 2013 gab es die ersten negativen Nachrichten für die Anleger. Im Rahmen kritischer Presseberichte über die POC und die Hintermänner wurde unter anderem in Zweifel gezogen, dass der beabsichtigte Gesellschaftszweck, die Öl- und Gasgewinnung in Canada, tatsächlich mit den versprochenen Renditen in Einklang zu bringen ist. Darüber hinaus gab es nach diesen Presseberichten auch Hinweise, dass die Geschäftsführerin der geschäftsführenden Gesellschaft der POC Beteiligungsgesellschaften möglicherweise über zweifelhafte Verbindungen zur Herrn Jürgen Hanne verfügt. Nach Recherchen der Wirtschaftswoche hat Herr Hanne Ende der 1990er Jahre mehrere Fonds mit Immobilien aus Ostdeutschland aufgelegt und wurde im Zusammenhang mit diesem Geschäft im Jahre 2001 wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Im Frühjahr 2013 gab es sodann die nächste unerfreuliche Meldung für die Anlieger der POC. Denn die Geschäftsführung der POC-Gesellschaften teilte mit, dass Umstrukturierungsmaßnahmen erforderlich seien, um zukünftig die Kosten der POC finanzieren zu können.
Im Juli 2013 kam es sodann im Rahmen der bereits thematisierten Umstrukturierungsmaßnahmen zu einem Zusammenschluss sämtlicher POC Beteiligungen in eine Master-LP. Obwohl dieser Zusammenschluss dazu dienen sollte, Kosten zu sparen und wirtschaftlicher arbeiten zu können, teilte die Geschäftsführung der POC nach Auskunft von Anlegern im November 2013 mit, dass die vorläufig eingestellten Vorabausschüttungen weiterhin erstmal nicht gezahlt werden und auch zukünftig, wenn die Zahlungen wieder aufgenommen werden, geringer ausfallen dürften.
Nach der jüngsten Mitteilung von POC von Februar 2015 bleibt für die Anleger unklar, ob und wann die Vorabausschüttungen überhaupt wieder aufgenommen werden (können).
Ob dies nun ein weiteres Indiz für einen möglichen Totalverlust der Beteiligung der Anleger darstellt, kann momentan nicht abschließend beantwortet werden. Allerdings ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht absehbar, ob die von POC eingeleiteten Maßnahmen greifen und POC aktuell oder zukünftig gewinnbringend arbeiten kann.
CLLB Rechtsanwälte unterstützen bereits Anleger der einzelnen POC-Gesellschaften bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls kann die Möglichkeit eines Widerrufs bestehen oder auch ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften vorliegen. Des Weiteren rät CLLB Rechtsanwälte, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlagenberater prüfen zu lassen, sofern sich Anlieger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt fühlen.
CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwältin Aylin Pratsch
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: kanzlei(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de
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