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Studie zeigt: E-Government-Gesetz verzeichnet erste Erfolge / Gemeinsame Studie von Materna und der Hochschule Harz

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(ots) - Der Fachbereich Verwaltungswissenschaften der
Hochschule Harz und der IT-Dienstleister Materna GmbH haben eine
bundesweite Studie zum Stand der Umsetzung des E-Government-Gesetzes
durchgeführt. Die Ergebnisse werden erstmals am 18. März 2015 auf der
CeBIT vorgestellt. Das E-Government-Gesetz des Bundes zielt darauf
ab, administrative Hindernisse abzubauen und die elektronische
Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Die Studie zeigt,
dass sich die Mehrheit der befragten Verwaltungen bereits umfassend
mit den Anforderungen des E-Government-Gesetzes auskennt. Bis zur
vollständigen Umsetzung der geplanten Vorhaben ist es jedoch noch ein
langer Weg. Vielen Ideen stehen zu geringe Personal- und
Finanzressourcen entgegen. Mehr als 100 Teilnehmer aus Bund, Ländern
und den 300 größten Städten Deutschlands haben an der Online-Studie
teilgenommen. Abgefragt wurden die Kategorien Kenntnisstand und
Verortung, Voraussetzungen, Erwartungen und Herausforderungen sowie
Perspektiven. Die Ergebnisse können kostenfrei unter
http://www.egovg-studie.de angefordert werden.

Das E-Government-Gesetz in der öffentlichen Verwaltung

Der Weg von E-Government in die deutschen Verwaltungen ist lang
und manchmal zäh. Neben zahlreichen organisatorischen, technischen
und gesellschaftlichen Problemen sind es auch immer wieder rechtliche
Restriktionen und Defizite, die rasche Erfolge behinderten. Der Bund
hat mit dem E-Government-Gesetz entscheidende Impulse gesetzt, die
den Einsatz technischer Lösungen ermöglichen, fördern und verbindlich
vorschreiben. Der Gesetzgeber nimmt zunächst nur die
Bundesverwaltungen in die Pflicht, gibt aber auch Anstöße für die
Verwaltungen auf Landes- und Kommunalebene.

Das E-Government-Gesetz soll die elektronische Verwaltungsarbeit
in der deutschen Behördenlandschaft fördern. Dadurch soll das Gesetz




Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfache,
zielgruppenorientierte, nutzerfreundliche und effiziente
elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Das E-Government-Gesetz
schafft damit Voraussetzungen für zeit- und ortsunabhängige
Verwaltungsdienste. Wie das bereits in der Praxis funktioniert, zeigt
der seit wenigen Monaten nutzbare Online-Antrag für Führungszeugnisse
und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister. Bürger und Unternehmen
können ihre Anträge online stellen, sich elektronisch ausweisen und
bezahlen sowie elektronisch mit der bearbeitenden Behörde, dem
Bundesamt für Justiz, kommunizieren.

Die repräsentative Studie zum E-Government-Gesetz ermittelte die
Voraussetzungen, Auswirkungen und Reaktionen auf das Bundesgesetz für
alle drei Verwaltungsebenen und leitet aus den Ergebnissen
Handlungsempfehlungen ab. Die empirischen Studienergebnisse lassen
keinen Zweifel daran, dass es bis zur vollständigen Umsetzung der
Ziele noch ein langer Weg ist.

Zusammenfassung der Kernergebnisse

- Rund drei Viertel (74 Prozent) der Befragten gaben an, dass sie
sich ausreichend über das E-Government-Gesetz des Bundes
informiert fühlen. Der hohe Kenntnis- und Informationsstand
be-scheinigt, dass die gesetzlichen Verpflichtungen in den
Köpfen der Verwaltung angekommen sind.
- Hingegen messen sowohl Landes- als auch Kommunalbehörden dem
Gesetz eine geringe Bedeutung für ihre eigene Institution bei.
Nur 10 Prozent der Behörden meint, vom E-Government-Gesetz
direkt betroffen zu sein.
- Trotz ihrer vermeintlich geringen Betroffenheit sind die
Kommunen bei der Umsetzung von E-Government-Angeboten wesentlich
weiter als die Landesverwaltungen. Der elektronische Zugang zur
Verwaltung für Bürger und Unternehmen (56 Prozent),
elektronische Formulare (54 Prozent) sowie elektronische Amts-
und Verkündigungsblätter (38 Prozent) sind schon in zahlreichen
Verwaltungen vorhanden.
- Erfreulich hoch sind die Planungsziele, die sowohl im Landes-
als auch im Kommunalbereich bestehen. Besonders die Eröffnung
eines De-Mail-Zugangs (46 Prozent), die Umsetzung eines
elektronischen Identitätsnachweises (38 Prozent) sowie die
elektronische Bezahlfunktion (40 Prozent) stehen dabei im Fokus.
- Sowohl die Bundes- und Landesbehörden (66 Prozent) als auch
kommunale Behörden (50 Prozent) sehen den größten Mehrwert für
die Verwaltung in der elektronischen Akte. Bei 44 Prozent der
Behörden ist die Umsetzung allerdings ein langfristiges Ziel, da
ihnen zentrale Voraussetzungen, wie personelle Ressourcen und
finanzielle Mittel, fehlen.
- An zweiter Stelle stehen bei Bund und Ländern die elektronischen
Formulare (48 Prozent), bei den Kommunen die elektronischen
Bezahlmöglichkeiten (56 Prozent).
- Das Bundesgesetz wird als wichtiges Signal für die weitere
Digitalisierung betrachtet. Jedoch erachten die befragten
Behörden dafür mehr Fachpersonal (87 Prozent) und finanzielle
Unterstützung (85 Prozent) als wichtig bzw. sehr wichtig.
Kommunen wünschen sich besonders Unterstützung durch die
Bundesländer in Form von eigenen Landesgesetzen und die
Bereitstellung von technischen Basiskomponenten.



Pressekontakt:
Materna GmbH
Heike Abels
Tel. +49 231 5599-437
E-Mail: Heike.Abels(at)Materna.de
http://www.materna.de/presse


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Datum: 11.03.2015 - 09:03 Uhr
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