PresseKat - Lebensmittelkennzeichnung - Was muss draufstehen auf der Verpackung? (AUDIO)

Lebensmittelkennzeichnung - Was muss draufstehen auf der Verpackung? (AUDIO)

ID: 1184779

(ots) -
Anmoderationsvorschlag:

Ketchup, Müsli oder Fertiggericht: Wer wissen will, was genau drin
steckt, dem hilft ein Blick auf die Verpackung weiter. Dort steht
alles drauf, was man wissen muss. Das sieht die neue
Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vor, die seit Mitte
Dezember vergangenen Jahres verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten
gilt. Oliver Heinze verrät Ihnen zum Weltverbrauchertag am 15. März
mehr dazu.

Sprecher: Die neue Lebensmitteinformationsverordnung schreibt den
Herstellern zum ersten Mal europaweit einheitlich vor, welche Angaben
auf den Lebensmittelverpackungen draufstehen müssen.

O-Ton 1 (Manon Struck-Pacyna, 0:15 Min.): "Also zum Beispiel der
Name des Lebensmittels, oder das Mindesthaltbarkeitsdatum, das
Zutatenverzeichnis, die Füllmenge, oder auch die Adresse desjenigen,
der für das Lebensmittel verantwortlich ist, zum Beispiel der
Hersteller."

Sprecher: Sagt die Ernährungswissenschaftlerin Manon Struck-Pacyna
vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde. Außerdem finden
jetzt auch Allergiker wichtige Informationen auf der Verpackung.

O-Ton 2 (Manon Struck-Pacyna, 0:39 Min.): "Es gibt nämlich
vierzehn sogenannte Haupt-Allergene, also zum Beispiel Gluten oder
Laktose. Und diese sind im Zutatenverzeichnis optisch hervorgehoben.
Eine weitere Neuerung betrifft die Nährwert-Tabelle. Die war bisher
freiwillig von den Herstellern aufgedruckt worden und muss jetzt bis
Dezember 20 16 verpflichtend auf allen Lebensmitteln drauf stehen.
Außerdem gibt es Neuerungen für bestimmte Produktgruppen. So ist zum
Beispiel bei tiefgekühltem Fleisch oder Fisch ein Einfrierdatum
anzugeben und bei unverarbeitetem Schweine- oder Geflügelfleisch muss
die Herkunftskennzeichnung aufgedruckt werden."

Sprecher: Und zwar in einer Schriftgröße, die auch wirklich jeder




ohne Lupe lesen kann. Bei einer dieser Angaben rät die
Ernährungswissenschaft lerin allerdings allen Verbrauchern zu etwas
mehr Gelassenheit.

O-Ton 3 (Manon Struck-Pacyna, 0:31 Min.): "Es gibt leider immer
noch den Irrglauben, dass Lebensmittel, die das
Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht haben, wegge worfen werden müssen.
Aber dem ist nicht so, sondern das Mindesthaltbarkeitsdatum ist die
Garantie des Herstellers, dass das Lebensmittel bis zu diesem
Zeitpunkt seine typischen Eig enschaften behält, wie zum Beispiel
Geschmack oder Geruch oder auch das Aussehen. Und wenn das Datum
erreicht ist, dann müssen wir Verbraucher selber prüfen, sozusagen
mit all unseren Sinnen. Und in den meisten Fällen ist das
Lebensmittel auch noch genießbar."

Abmoderationsvorschlag:

Weitere Informationen und Tipps rund ums Thema
"Lebensmittelkennzeichnung" finden Sie im Netz unter www.BLL.de.

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Pressekontakt:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Manon Struck-Pacyna
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
Claire-Waldoff-Str. 7 | 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 20 61 43-127 | Fax: +49 (0)30 20 61 43-227
E-Mail: mstruck(at)bll.de | Web: www.bll.de


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Datum: 11.03.2015 - 13:40 Uhr
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Kategorie:

Nahrung- und Genussmittel



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