(ots) - Verbraucherschützer kritisierten Gesetz zur
Rücknahme von Elektroschrott
Beschränkung auf Großhändler laut Bundesverband unsinnig -
EU-Richtlinie unverändert umsetzen
Osnabrück.- Das vom Kabinett beschlossene Gesetz zur Rückgabe von
Elektromüll (ElektroG) greift aus Sicht der Verbraucherzentralen zu
kurz. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Donnerstag) kritisierte die Energie-Expertin des Bundesverbandes,
Hyewon Seo, die Pläne als zu kompliziert. Es hätten alle
Elektrogeschäfte dazu verpflichtet werden müssen und nicht nur
Händler ab einer Ladengröße von 400 Quadratmetern.
"In vielen anderen EU-Ländern wurde die Rücknahmeverpflichtung aus
der Waste Electrical und Electronic Equipment Directive (WEEE-RL)
übernommen. Diese bietet eine wesentlich einfachere
Rückgabemöglichkeit für Verbraucher", sagte die
Verbraucherschützerin. Nach dieser EU-Richtlinie könnten Kunden ihre
ausgedienten Geräte überall abgeben, sofern sie ein Neugerät kaufen.
Eine Beschränkung auf 400 Quadratmeter sei unsinnig, so Seo. "Wir
fordern zumindest die unveränderte Umsetzung der EU-Richtlinie, so
wie es Frankreich, Großbritannien, Spanien, die Niederlande und
andere EU-Länder auch getan haben."
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