PresseKat - Zurich: Altersversorgungsleistungen nicht auf Grundsicherung anrechnen

Zurich: Altersversorgungsleistungen nicht auf Grundsicherung anrechnen

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(ots) - Gerade Geringverdienern und Menschen mit gebrochenen
Erwerbsbiografien müssen neben bestehenden Steuervorteilen
Zusatzanreize für die Eigenvorsorge geboten werden. Dies fordert die
Zurich Versicherung vor dem Hintergrund der aktuellen politischen
Diskussion zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
Zurich schlägt daher vor, bAV-Leistungen bis zu 50 Prozent nicht auf
die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzurechnen.

Steuerersparnis als Förderinstrument für Geringverdiener
ungeeignet

Altersarmut betrifft überproportional die heutigen Geringverdiener
und Personen mit gebrochenen Erwerbsbiografien. "Gerade in diesen
Personenkreisen greift das Thema Steuervorteil der bAV als Anreiz nur
sehr wenig beziehungsweise bietet in Zeiten von Arbeitslosigkeit
überhaupt keinen Einstieg", sagt Björn Bohnhoff, Leiter betriebliche
Altersversorgung bei Zurich. "Wer aufgrund seines geringen Einkommens
keine Steuern zahlt, ist durch Steuerersparnisse wohl kaum zur
Vorsorge zu bewegen. Personen, die ihre Ausgaben ganz genau planen
müssen, werden sich grundsätzlich schwer tun, Geld fürs Alter zur
Seite zu legen", so Bohnhoff. Steuerersparnis ist zwar ein
grundsätzlich wichtiger Anreiz, als Förderinstrument für
Geringverdiener aber ungeeignet. Ein Hindernis der Eigenvorsorge sei
auch, dass der Konsumverzicht heute im schlimmsten Fall im
Rentenalter gegen die Grundsicherung aufgerechnet wird. "Die
teilweise Nichtanrechnung von kapitalgedeckter Vorsorge (Freibeträge)
auf die Grundsicherung stellt somit einen zentralen Baustein zur
stärkeren Durchdringung der bAV dar, insbesondere für die Gruppe der
Geringverdiener, die den höchsten Bedarf zur Vermeidung von
Altersarmut haben", erklärt der bAV-Experte.

Außerdem empfiehlt Zurich als einer der führenden bAV-Anbieter mit




internationaler Erfahrung den politischen Entscheidungsträgern die
Umsetzung folgender Punkte:

- Aufwertung des Rechtsanspruchs auf bAV durch eine aktivere
Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Aufwand für die
Arbeitgeber kann durch entsprechend begleitete Musterdruckstücke
bzw. zentrale Informationswebseiten relativ gering gehalten
werden.
- Recht des Arbeitgebers auf freiwilliges "Auto-Enrollment"
(Einbeziehung der Arbeitnehmer in Pensionspläne) für
Entgeltumwandlung auch für bestehende Arbeitsverhältnisse.
- Verpflichtung der Arbeitgeber, mindestens 50 Prozent der
Ersparnisse aus der Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer in Form
von firmenfinanzierter Altersversorgung zur Verfügung zu
stellen. Hierüber wäre sichergestellt, dass eine
Entgeltumwandlung sich für alle Einkommensklassen immer lohnt.
- Größere Harmonisierung aller Durchführungswege in Bezug auf die
steuerliche Förderung. In diesem Zusammenhang sollte mindestens
ein ergänzender Förderrahmen in Höhe von zehn Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze für firmenfinanzierte bAV im § 3 Nr. 63
Einkommensteuergesetz geschaffen werden.

Bohnhoff ist überzeugt: "Die bAV stellt gemeinsam mit der
gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge den
Dreiklang im Kampf gegen Altersarmut dar." Die Regierung sei nun
gefordert, die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen,
damit die Chancen von der Bevölkerung gesehen und genutzt werden.

Erst kürzlich hat die Managementberatung Oliver Wyman im Auftrag
der Zurich Versicherung die heutige Situation in Deutschland
untersucht sowie ausländische bAV-Versorgungssysteme analysiert.
Hieraus hat die Zurich Versicherung politische Handlungsempfehlungen
abgeleitet, wie sich das derzeitige System in Deutschland verbessern
ließe. Die gesamte Studie steht unter http://ots.de/w0Kdk zum
Download zur Verfügung.

Die Zurich Gruppe in Deutschland gehört zur weltweit tätigen
Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2013) von über 5,9
Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 31 Milliarden EUR und
rund 5.600 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen
im Schaden- und Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland. Sie
bietet innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen,
Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle
Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster
Stelle.



Pressekontakt:
Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland

Telefon +49 (0) 228 268 2725
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Datum: 12.03.2015 - 10:00 Uhr
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