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Die Hälfte der angemieteten Autos fällt wegen eklatanter Mängel
durch - Fahrzeugtechnik häufig in desolatem Zustand
Wenn an Ostern auf Mallorca die Saison beginnt, kommen wieder
tausende von deutschen Touristen per Flugzeug auf ihre
Lieblingsinsel. Um vor Ort mobil zu sein, mieten viele von ihnen für
Tagesausflüge oder Rundreisen einen Leihwagen an. Unzählige lokale
Anbieter teilen sich mit internationalen Ketten das Vermietgeschäft.
Doch in welchem technischen Zustand sind die Mietautos auf der
Baleareninsel?
Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung, der ACE Auto Club
Europa und der österreichische Automobilklub ARBÖ haben gemeinsam in
einem Mietwagencheck zehn Vermieter unter die Lupe genommen und
einzelne Fahrzeuge auf Herz und Nieren geprüft.
Das Ergebnis ist erschreckend: Die Hälfte der von den
GTÜ-Sachverständigen untersuchten Leihwagen sind in einem nicht
verkehrssicheren Zustand. Auch der Service rund um die Anmietung
trägt oft nicht zu guter Urlaubslaune bei. Gestresste und
unfreundliche Mitarbeiter, Chaos bei der Übergabe und der Rücknahme
der Fahrzeuge sind an der Tagesordnung.
Die Liste der festgestellten Mängel ist lang: fast bis aufs Metall
abgefahrene Bremsbeläge, verschlissene Bremsscheiben, Reifen ohne
Profil, Felgen beschädigt oder verformt, undichte Benzinleitung,
falsch eingestellte oder nicht funktionierende Beleuchtung, defekte
Schlösser und ein Cabrio-Dach, das sich wegen eines Heckschadens
nicht öffnen lässt. Fehlende Warnwesten und Warndreiecke sind im
Vergleich dazu noch harmlos.
Ein wahres Gruselkabinett schwerwiegender Fahrzeugmängel, das den
GTÜ-Prüfern vor Ort die Haare zu Berge stehen ließ. "Einige der
Leihwagen sind regelrecht gefährlich und dürften allein aus Gründen
der Verkehrssicherheit in ihrem desolaten Zustand nicht vermietet
werden", warnen die GTÜ-Experten.
Abgefahrene Reifen und teilweise defekte Bremsen führen
grundsätzlich zu einem längeren Bremsweg und stellen auf nasser
Straße, in engen Kurven sowie auf den steilen und schmalen
Bergstrecken Mallorcas eine Gefahr für den Fahrzeugmieter wie auch
für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Auf der Lieblingsinsel der Deutschen, so scheint es, werden die
Sicherheitsbestimmungen für Mietwagen offenbar sehr lax bis gar nicht
gehandhabt. Liegt doch in einem der Autos mit schwerwiegenden Mängeln
ein Untersuchungsbericht des TÃœV Iberia, der grade mal 14 Tage alt
ist.
Reklamationen wegen technischer Mängel am Mietauto werden in der
Regel ignoriert, so die Erfahrungen der GTÜ-Prüfer vor Ort. Einige
der lokalen Vermieter reagieren auf Beschwerden außerordentlich
gereizt und schrecken auch vor Handgreiflichkeiten nicht zurück.
Derart ruppiges Verhalten lässt sich auch nicht mit Kampfpreisen um
die 35 Euro am Tag für einen Kleinwagen entschuldigen.
Fazit des GTÜ-Mietwagenchecks: 50 Prozent der stichprobenartig
angemieteten Autos sind nicht verkehrssicher und würden in
Deutschland keine Hauptuntersuchung bestehen. Meist sind die Schäden
und Mängel von Laien nicht zu erkennen. Bei örtlichen Vermietern ist
deshalb äußerste Vorsicht geboten. Deshalb der Rat der GTÜ-Experten:
Lieber etwas mehr Geld ausgeben und dafür ein Leihwagen von einem
größeren und seriösen Vermieter anmieten.
Mietwagen-Checkliste
Worauf bei der Anmietung eines Leihwagens zu achten ist
Buchung: In den Hauptreisezeiten empfiehlt es sich, den Mietwagen
im Voraus und rechtzeitig zu reservieren.
Extras: Kindersitz, Navi oder auch ein zweiter Fahrer können den
Preis kräftig in die Höhe treiben. Auch lässt der Zustand des
Zubehörs oft zu wünschen übrig. Ein portables Navi und die eigenen
Kindersitze mit auf die Reise zu nehmen, ist im Zweifelsfall die
bessere und günstigere Alternative.
Freikilometer: Unbegrenzte Kilometer sind inzwischen eigentlich
Standard. Dennoch stehen in den Verträgen ab und zu beschränkte
Laufleistungen, bei deren Ãœberschreitung es dann richtig teuer wird.
Kaution: Die Kreditkarte als Sicherheit zu nehmen ist üblich. Die
Kaution sollte jedoch sofort bei Rückgabe erstattet werden. Es soll
Unternehmen geben, die sich mit der Rückerstattung mehrere Wochen
Zeit lassen.
Mallorca-Police: Der Mindestschutz für Personen- und Sachschäden
ist in einigen Ländern so niedrig, das es im Schadensfall eng werden
könnte. Mindestens zwei Millionen sollten die Deckungssumme schon
sein, besser noch 7,5 Millionen, wie in Deutschland üblich. Einige
Versicherungen gewähren im Rahmen des eigenen Pkw-Vertrags eine
sogenannte "Mallorca-Police", bei der der Versicherungsnehmer auch im
Mietwagen im Ausland bis zur Höhe des deutschen Vertrages
haftpflichtversichert ist.
Preisvergleich: Die Preise zu vergleichen ist schwierig, da der
Umfang der Leistung selten einheitlich ist. Vergleichsportale bieten
eine gewisse Orientierung, doch selten ist das vermeintlich billigste
Angebot am Ende auch das preiswerteste.
Rückgabe: Auch hier sollten Sie zusammen mit einem Mitarbeiter der
Vermietung den Zustand dokumentieren. Ein Durchschlag des
Rücknahmeprotokolls ist Pflicht. Planen Sie dafür genügend Zeit ein!
Sicherheitsausrüstung: Eine Warnweste pro Insasse ist in den
meisten Ländern inzwischen Pflicht. Am besten die Westen selber
mitbringen, da diese in den Mietwagen häufig fehlen. Auch
Warndreieck, Verbandskasten und Reserverad sollten unbedingt
vorhanden sein.
Strafzettel: Verstöße gegen die Vorschriften des jeweiligen Landes
zahlt immer der Mieter. Wenn möglich die Strafe noch vor Ort mit
Beleg bezahlen, manche Vermieter verlangen eine hohe
Bearbeitungsgebühr zur Feststellung des Fahrers. Bis der Strafzettel
in Deutschland ist, kann sich die Höhe des Bußgeldes leicht
verdoppeln.
Tankregelung: Die nachvollziehbarste Regelung ist voll/voll. Steht
die Anzeige bei der Rückgabe auf voll (eventuell Handy-Foto mit
Kilometerstand und Tankuhr machen) gibt es im Nachhinein wenig zu
diskutieren. Mit Kraftstoff geizen lohnt sich übrigens nicht, denn
wer das Nachtanken der Autovermietung überlässt, darf sich
anschließend wundern, wie teuer Kraftstoff sein kann. Immer mehr
Vermieter gehen allerdings dazu über, einen Preis für den bereits
gefüllten Tank zu berechnen. Diese Füllung ist zumeist überteuert,
auch weil Restbenzin bei der Rückgabe in der Regel nicht
berücksichtigt wird.
Übergabe: Erkennbare Schäden sollten bei der Übergabe unbedingt
und akribisch dokumentiert werden. Lassen Sie sich nicht hetzen und
werfen Sie auch einen gründlichen Blick auf die Bereifung und die
Verglasung.
Versicherung: Am besten jegliche Selbstbeteiligung ausschließen!
Es zählt im Schadensfall nur was im Vertrag geschrieben steht, egal
was der Mitarbeiter mündlich in Aussicht gestellt hat. Deshalb den
(hoffentlich auf Deutsch geschriebenen) Vertrag gründlich lesen.
Manchmal werden in Verträgen vor Ort Ausnahmen und nicht vereinbarte
Selbstbeteiligungen versteckt. So sind die Scheiben, ein Verlust des
Autoschlüssels, der Unterboden, das Dach und die Reifen meist von der
Vollkaskoversicherung ausgenommen.
Für TV-Stationen steht Footage-Material zur Verfügung:
presse(at)gtue.de
Pressekontakt:
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