(ots) - Wir müssen auch über Chancen sprechen
Zur Debatte über die Auswirkungen des geplanten
Freihandelsabkommens TTIP auf den Kultur- und Medienbereich erklären
der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und die zuständige
Berichterstatterin Ursula Groden-Kranich:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass es sich bei
dem Freihandelsabkommen TTIP nicht um eine Bedrohung für unsere
kulturelle Vielfalt handelt. Europäische und deutsche Künstler können
daraus vielmehr Nutzen ziehen, so die EU-Kommission denn mit den USA
gut verhandelt.
Die Kultur- und Medienvielfalt in Deutschland ist ein hohes,
schützenswertes Gut. Sie muss in den laufenden TTIP-Verhandlungen
abgesichert werden. In der Debatte liegt der Focus allerdings zu oft
auf den möglichen Gefahren für den Kultur- und Mediensektor. Die
deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft hat jedoch auch
Marktinteressen, die über Europa hinaus reichen.
Die EU-Kommission sieht Chancen für europäische Musiker und
Komponisten, durch TTIP auch in den USA Tantiemen für Einsätze im
Radio oder Aufführungen an öffentlichen Orten zu erhalten. Bildende
Künstler profitieren in Europa vom so genannten Folgerecht: Sie
partizipieren am Weiterverkauf und gehen so bei Wertsteigerungen
ihrer Kunstwerke nicht leer aus. Die EU-Kommission ist optimistisch,
in den Verhandlungen dieses Folgerecht auch auf die USA auszudehnen
zu können.
Kultur- und Medienwirtschaft haben in den letzten beiden
Jahrzehnten enorm an Bedeutung gewonnen. Die Branche ist die am
stärksten wachsende in Europa. Daher werden auch der Kulturbereich
und die Kreativ- und Medienwirtschaft Nutznießer sein, wenn ein
abgeschlossenes Freihandelsabkommen der deutschen Wirtschaft Impulse
verleiht. Die öffentlichen Haushalte werden in der Folge über größere
Budgets zur Kulturförderung verfügen. Auch ist es für den
Kultursektor nicht ohne Relevanz, wenn es die EU und die USA sind,
die die globalen Marktstandards setzen."
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