(ots) - Koalition einigt sich auf Inhalte und Zeitplan
In intensiven Verhandlungen haben sich die Fraktionen von CDU/CSU
und SPD auf die Inhalte eines Gesetzentwurfs für das Deutsche
Institut für Menschenrechte (DIMR) e.V. verständigt. Dazu erklären
der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Arnold Vaatz, und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte
und humanitäre Hilfe, Erika Steinbach:
"Wir begrüßen sehr, dass es nun eine gute und tragfähige
gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte
geben wird. In intensiven Verhandlungen mit unserem
Koalitionspartner, in die von unserer Seite auch die rechtspolitische
Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker und der Berichterstatter
Bernd Fabritius eingebunden waren, ist es uns gelungen, einen
Kompromiss zu erarbeiten.
Die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfes sind:
- Es wird ausdrücklich festgeschrieben, dass der eingetragene
Verein die unabhängige nationale Institution der Bundesrepublik
Deutschland zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der
Menschenrechte im In- und Ausland ist, solange das Deutsche
Institut für Menschenrechte e.V. die ihm gestellten Aufgaben
gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen wahrnimmt.
- Neu ist, dass das Institut bei der Betrachtung der
Menschenrechtslage in Deutschland nun auch ausdrücklich die
Aufgabe hat, in geeigneten Fällen eine vergleichende Perspektive
zu Menschenrechtsverletzungen im Ausland einzunehmen.
- Auf der Basis eines Finanzierungsgesetzes - analog zum Gesetz
für das Deutsche Rote Kreuz - ist es gelungen, den Vereinsstatus
des DIMR zu erhalten.
- Zukünftig wird das Institut nicht mehr aus den Haushalten von
vier verschiedenen Ministerien finanziert, sondern allein aus
dem Haushalt des Deutschen Bundestages. Damit wird die
Finanzierung transparenter.
- Durch Vorgaben sowohl zum Kuratorium als auch zur
Mitgliederversammlung wird die Pluralität der Gremien gemäß den
Pariser Prinzipien gesichert. Die vielen Facetten der
Zivilgesellschaft werden besser widergespiegelt.
- Zukünftig wird das DIMR dem Deutschen Bundestag jährlich einen
Bericht über seine Arbeit und die Menschenrechtsentwicklung in
Deutschland vorlegen, zu dem der Deutsche Bundestag dann
Stellung beziehen soll.
- In den Aufgabenkatalog sind u.a. Analysen zu weiterwirkenden
menschenrechtlichen Folgen totalitärer Diktaturen sowie von
Kriegs- und Nachkriegsgeschehen in Ergänzung der Arbeit
bestehender Institutionen aufgenommen worden.
Mit diesem Gesetz erhält das Deutsche Institut für Menschenrechte
e.V. nunmehr die nach den Vorgaben der Pariser Prinzipien
erforderliche gesetzliche Grundlage. Sein Mandat wird - wie
eingefordert - klar festgelegt, seine Zuständigkeit und seine
Zusammensetzung werden im Einzelnen beschrieben. Mit der heutigen
Einigung ist sichergestellt, dass das Gesetzgebungsverfahren
rechtzeitig eingeleitet werden kann, um den A-Status im
bevorstehenden Akkreditierungsverfahren zu sichern."
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