Telekom will sechs Millionen Haushalte bei der Breitbandversorgung vom Infrastrukturwettbewerb abhängen
(PresseBox) - "Mit dem Antrag, in den sogenannten Nahbereichen der knapp 8.000 Hauptverteiler exklusiv Vectoring einsetzen zu wollen, will die Deutsche Telekom das Breitband- Versorgungsmonopol für rund sechs Millionen Haushalte gewinnen", kritisieren BUGLAS-Präsident Jens Prautzsch und VATM-Präsident Martin Witt. "Damit kündigt das ehemalige Staatsunternehmen faktisch die Netzallianz von Bundesinfrastrukturminister Alexander Dobrindt auf." Der Antrag läuft auf den Versuch hinaus, die aktuelle Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur auszuhebeln und aus einem "Windhundrennen" beim Glasfaserausbau des bestehenden Kupfernetzes eine Monopolveranstaltung der Telekom zu machen. Die Telekom will in der Nähe der fast 8.000 Vermittlungsstellen exklusiv die neue Vectoring-Technik einsetzen und in diesem Bereich allein Glasfaser zu den Kabelverzweigern (KVz) verlegen.
Bundesregierung und Bundesnetzagentur hatten bislang einem Investitionsmonopol der Telekom eine klare Absage erteilt und dies aus gutem Grund.
Am heutigen Freitag will die Telekom in der mündlichen Anhörung der Bundesnetzagentur begründen, warum sie - erstmals seit der Liberalisierung - wieder ein Monopol beansprucht. Hier werden Ausbauversprechen gemacht, die einer Überprüfung nicht standhalten. Stattdessen sollen im Wege der Regulierung vor allem Marktanteile von Wettbewerbern zurückerobert werden. Im sogenannten Nahbereich der Hauptverteiler (HVt), um den es im Verfahren geht, sind bereits heute zwei von drei Haushalten durch einen Kabelanschluss und vielerorts auch durch bis in die Gebäude oder sogar Haushalte reichende Glasfasernetze hochbitratig versorgt. Ebenso viele Haushalte haben Zugang zu schnellem DSL-Internet.
"Der Infrastrukturwettbewerb ist der Garant dafür, dass in Ballungsgebieten und dünner besiedelten Räumen die Versorgung mit schnellem Internet wirklich vorankommt. Der Telekom-Antrag zielt klar darauf, diesen Infrastrukturwettbewerb auszubremsen", unterstreicht BUGLAS-Präsident Prautzsch.
Der Einsatz von Vectoring muss nach Auffassung der beiden Verbände allen Investoren offenstehen - dies ist die Grundlage der aktuellen Regulierungsentscheidung der Bundesnetzagentur zu Vectoring und einer der zentralen Eckpfeiler des Industriekonsenses im Rahmen der Netzallianz.
"Es kann nicht sein, dass sechs Millionen Haushalte beim superschnellen Internet der Zukunft künftig nur noch einen oder bestenfalls zwei Anbieter zur Auswahl haben werden. Die Telekom will hier offenbar amerikanische Verhältnisse beim Breitband." Prautzsch und Witt stellen weiter klar: "Es geht - anders als von der Telekom behauptet - nicht 'nur' um die 135.000 Anschlüsse der Wettbewerber bzw. die rund 380.000 der Telekom in der Nähe der Hauptverteiler, sondern um die Versorgung von sechs Millionen Haushalte mit Bandbreiten ab 50 Mbit/s aufwärts."
"Die Wettbewerber wollen schnelles Breitband ebenso ausbauen wie die Telekom. Dieser Ausbau im Wettbewerb als gemeinsame Anstrengung aller Unternehmen ist das klare Ziel der Netzallianz von Bundesminister Dobrindt. Nur er garantiert, dass zügig gebaut wird. "Das von der Telekom angebotene Ersatz-Vorleistungsprodukt auf Bitstrom-Basis ist nicht akzeptabel, da weder Qualität noch Preis stimmen", betont Witt.
Bislang hatte die Telekom immer betont, die Vectoring-Technologie verursache im HVt-Nahbereich erhebliche Störungen und könne daher dort nicht zum Einsatz kommen. "Diese Begründung scheint nun im Eigeninteresse des Ex-Monopolisten nicht mehr zu gelten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Telekom ausgerechnet dort, wo bereits High-Speed-Netze - Glasfaser und TVBreitbandkabel
- bestehen, nicht hochleistungsfähige und skalierbare Vorleistungen bei den Wettbewerbern einkauft", so Prautzsch. "Die Telekom will eigene Netze an bereits bestehenden, leistungsfähigeren Netzen vorbeibauen. Sie ist nicht bereit, die vorhandenen hochwertigen Netze der Wettbewerber zu nutzen. Nicht nur der gemeinsame Ausbau, sondern insbesondere auch die gemeinsame Nutzung moderner Glasfaserstrukturen wurden bei der Netzallianz zwischen den Marktteilnehmern vereinbart", kritisiert Witt.
"Die Kunden hätten keinerlei Vorteile, aber viele Nachteile, wenn die neue Vectoring-Entscheidung von der gerade erst wenige Monate alten Entscheidung abweichen würde. Ein neues Monopol zugunsten eines Unternehmens ist nicht begründbar. Allein die von der Telekom ausgelöste Diskussion schadet wieder einmal unserem Investitionsstandort", warnen BUGLAS-Präsident Prautzsch und VATM-Präsident Witt eindringlich.
Im VATM sind 120 der im deutschen Markt operativ tätigen Telekommunikations- und Dienstleistungsunternehmen aktiv. Alle stehen im direkten Wettbewerb zum Ex-Monopolisten Deutsche Telekom AG und engagieren sich für mehr Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt - zugunsten von Innovationen, Investitionen und Beschäftigung. Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom. Seit der Marktöffnung im Jahr 1998 haben die Wettbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich Investitionen in Höhe von rund 62 Mrd. ? vorgenommen. Unmittelbar sichern die neuen Festnetz- und Mobilfunkunternehmen über 52.600 Arbeitsplätze in Deutschland sowie zusätzlich etwa 50 Prozent der Beschäftigung in den Zulieferbetrieben.
Im VATM sind 120 der im deutschen Markt operativ tätigen Telekommunikations- und Dienstleistungsunternehmen aktiv. Alle stehen im direkten Wettbewerb zum Ex-Monopolisten Deutsche Telekom AG und engagieren sich für mehr Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt - zugunsten von Innovationen, Investitionen und Beschäftigung. Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom. Seit der Marktöffnung im Jahr 1998 haben die Wettbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich Investitionen in Höhe von rund 62 Mrd. ? vorgenommen. Unmittelbar sichern die neuen Festnetz- und Mobilfunkunternehmen über 52.600 Arbeitsplätze in Deutschland sowie zusätzlich etwa 50 Prozent der Beschäftigung in den Zulieferbetrieben.