PresseKat - Parlamentarier beratenüber Start-up-Finanzierung

Parlamentarier beratenüber Start-up-Finanzierung

ID: 1185823

(PresseBox) - .
- Kleinanlegerschutzgesetz erschwert Crowdinvesting in Deutschland
- Finanzausschuss des Bundestages hört am Montag Experten an
- BITKOM veröffentlicht Stellungnahme zum Gesetzentwurf
Die große Mehrheit der Nutzer von Crowdinvesting-Plattformen im Internet sieht keine Notwendigkeit für eine stärkere Regulierung in diesem Bereich. Fast drei Viertel (71 Prozent) lehnen strengere Vorgaben der Politik zum Schutz der Investoren ab. Nur 18 Prozent wünschen sich ein Eingreifen des Gesetzgebers. Jeder Zehnte (11 Prozent) hat dazu keine Meinung. Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage des Digitalverbands BITKOM unter mehr als 130 Crowdinvesting-Investoren. Die Bundesregierung will mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz unter anderem strengere Auflagen für Kapital suchende Unternehmen einführen. Davon betroffen sind auch Crowdinvesting-Plattform und Start-ups. "Die Investorensuche für Start-ups in Deutschland zu erschweren ist falsch und steht im Widerspruch zur Digitalen Agenda und zum Koalitionsvertrag", sagt BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz im Vorfeld einer Expertenanhörung des Bundestag-Finanzausschusses zum Kleinanlegerschutzgesetz am kommenden Montag. "Start-up-Gründer haben in der Regel ihr gesamtes Privatvermögen ins Unternehmen gesteckt und wollen mit aller Kraft ein tolles Produkt entwickeln. Wenn sie dann weiteres Kapital benötigen, um ihr Produkt auf den Markt zu bringen, sollten wir das unterstützen", so Dietz. "Die Parlamentarier haben die Chance, überbordende Regulierungen zu verhindern und daran mitzuwirken, dass wir in Deutschland mehr Start-ups bekommen - und nicht den bestehenden das Leben erschweren."
Das Bundeskabinett hat ein Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen, das Privatinvestoren besser schützen soll. Dabei geht es um öffentlich angebotene Möglichkeiten zur Kapitalanlage, davon sind auch Crowdfinanzierungen betroffen. Für diese sind zwar Ausnahmen - etwa bei der Prospektpflicht - vorgesehen, die Ausnahmen reichen aber nach Ansicht des BITKOM nicht aus. So sollen sie nur bis zu einer Gesamt-finanzierungsumme von 1 Million Euro gelten. Einzelinvestoren dürfen sich nur mit 1.000 Euro beteiligen, ein größeres Engagement bis maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen möglich sein. Anleger sollen ein Informationsblatt ausdrucken und dies unterschrieben an die Crowdinvesting-Plattform zurücksenden. Und diese dürfen ebenso wie die Start-ups selbst nur sehr beschränkt im Internet um Investoren werben. Soweit sie sich nicht auf die Ausnahme für Crowdfinanzierungen berufen können, müssen Start-ups umfangreiche Anlegerinformationen (z.B. Wertpapierprospekt und geprüfte Jahresabschlussunterlagen) bereitstellen und regelmäßig aktualisieren.




"Crowdinvesting muss von den zahlreichen bürokratischen Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes in deutlich größerem Umfang als bisher vorgesehen ausgenommen werden", sagt Dietz. So fordert BITKOM, die Obergrenze einer Finanzierungsrunde auf 5 Millionen Euro zu erhöhen sowie den zulässigen Anlagebetrag je Investor ebenfalls deutlich anzuheben. Ein Medienbruch, bei dem Internet-Nutzer gezwungen werden, Papierdokumente zu erstellen und zurückzusenden, sei ebenfalls nicht zeitgemäß. Crowdinvesting-Nutzer fühlen sich schon heute gut über ihre Kapitalanlagen in Start-ups informiert. 90 Prozent geben an, dass die Projekte transparent vorgestellt wurden. 62 Prozent halten sich sogar für besser informiert als bei klassischen Investitionen, etwa bei Banken.
Eine ausführliche Stellungnahme des BITKOM zum Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes steht hier zum Download bereit: http://www.bitkom.org/de/publikationen/66702_81728.aspx.
Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Blitzumfrage unter 186 Nutzern von Crowdinvesting-Plattformen, von denen 133 bereits online investiert haben.

BITKOM vertritt mehr als 2.200 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, davon gut 1.400 Direktmitglieder. Sie erzielen mit 700.000 Beschäftigten jährlich Inlandsumsätze von 140 Milliarden Euro und stehen für Exporte von weiteren 50 Milliarden Euro. Zu den Mitgliedern zählen 1.000 Mittelständler, mehr als 200 Start-ups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Hardware oder Consumer Electronics her, sind im Bereich der digitalen Medien oder der Netzwirtschaft tätig oder in anderer Weise Teil der digitalen Wirtschaft. Mehr als drei Viertel der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, jeweils knapp 10 Prozent kommen aus sonstigen Ländern der EU und den USA, 5 Prozent aus anderen Regionen. BITKOM setzt sich insbesondere für eine innovative Wirtschaftspolitik, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

BITKOM vertritt mehr als 2.200 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, davon gut 1.400 Direktmitglieder. Sie erzielen mit 700.000 Beschäftigten jährlich Inlandsumsätze von 140 Milliarden Euro und stehen für Exporte von weiteren 50 Milliarden Euro. Zu den Mitgliedern zählen 1.000 Mittelständler, mehr als 200 Start-ups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Hardware oder Consumer Electronics her, sind im Bereich der digitalen Medien oder der Netzwirtschaft tätig oder in anderer Weise Teil der digitalen Wirtschaft. Mehr als drei Viertel der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, jeweils knapp 10 Prozent kommen aus sonstigen Ländern der EU und den USA, 5 Prozent aus anderen Regionen. BITKOM setzt sich insbesondere für eine innovative Wirtschaftspolitik, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.



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Datum: 13.03.2015 - 11:00 Uhr
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