(ots) - Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
nordrhein-westfälischen Schulgesetz erklärt das Deutsche Institut für
Menschenrechte:
"Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den heute
veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum
nordrhein-westfälischen Schulgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat
in konsequenter Fortentwicklung seiner Rechtsprechung von 2003 die
Religionsfreiheit von Lehrerinnen und Lehrern und insbesondere das
Recht muslimischer Frauen auf diskriminierungsfreien Zugang zum Beruf
gestärkt. Es öffnet damit auch den Raum, um religiöse Pluralität in
der Schule einzuüben.
In bemerkenswerter Klarheit erteilt das Gericht der Ansicht eine
Absage, das muslimische Kopftuch stelle per se eine Gefahr für den
Schulfrieden dar. In Ãœbereinstimmung mit internationalen und
europäischen Menschenrechtsgremien stellt es fest, dass die im Gesetz
vorgesehene Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer
Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen gegen das Verbot der
Diskriminierung aus religiösen Gründen verstößt und erklärt die
entsprechende Passage für nichtig.
Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sieht das Deutsche
Institut für Menschenrechte auch die Bundesländer Baden-Württemberg,
Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Berlin in der Pflicht,
ihre Gesetze zu überarbeiten."
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
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E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de