(ots) - Vorsitzender des Innenausschusses bedauert
Karlsruher Richterspruch
Bosbach: Kopftücher bei Lehrkräften bewusstes Zeichen der
Abgrenzung - Problem liege jetzt bei den Schulleitern
Osnabrück.- Wolfgang Bosbach (CDU), Vorsitzender des
Innenausschusses des Bundestages, bedauert den Karlsruher
Richterspruch, nachdem pauschale Kopftuchverbote für Lehrkräfte der
Religionsfreiheit widersprechen sollen - zumal man aus dem Koran
keine Rechtspflicht zum Tragen eines Kopftuchs ableiten könne. Das
sagte Bosbach in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Samstag). Damit ändere das Bundesverfassungsgericht seine eigene
Rechtsprechung, so der CDU-Innenexperte. Das Tragen eines Kopftuches
als Lehrkraft in einer öffentlichen Schule sei "nicht nur Ausdruck
der persönlichen religiösen Überzeugung, sondern ein bewusstes
Zeichen der Abgrenzung zur kulturellen Tradition Deutschlands",
erklärte Bosbach weiter. Das verstoße seiner Meinung nach gegen die
Neutralitätspflichten von Beamten. "Wenn jemand im Privatleben ein
Kopftuch trägt, ist das eine persönliche Entscheidung, die der Staat
weder zu kommentieren noch zu kritisieren hat. Wenn aber eine
Lehrkraft im Auftrag des Staates vor Schülerinnen und Schülern steht,
liegt die Sache anders", sagte Bosbach.
Es stehe zu befürchten, dass das Urteil das Problem in den
Schulalltag und hin zu den Schulleitern verlagere, sagte der
CDU-Politiker. "Nach welchen Kriterien soll man in einer Schule
rechtssicher feststellen, ob der Schulfrieden gefährdet ist? Genügt
es, wenn wenige Schüler oder Eltern protestieren? Oder muss die
Kritik wesentlich massiver sein?" Diese Fragen stellten sich nun, so
Bosbach.
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