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Nach BDI korrigiert auch Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft Falschinformationenüber TTIP - Mögliche Effekte zehn Mal zu groß dargestellt - foodwatch fordert auch Korrekturen von DIHK und CDU

ID: 1186016

(ots) - Nach dem Bundesverband der Deutschen Industrie
(BDI) musste nun auch die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
(INSM) Falschinformationen über die wirtschaftlichen Chancen von TTIP
korrigieren. Wie der BDI hatte auch die arbeitgebernahe INSM mögliche
wirtschaftliche Effekte zehn Mal größer dargestellt, als sie nach
Einschätzung in Studien sein könnten. Die Verbraucherorganisation
foodwatch hatte beide Organisationen zuvor öffentlich und per Brief
aufgefordert, die falschen Angaben zurückzuziehen.

Weiter operieren der Deutsche Industrie- und Handelskammertag
(DIHK) und die CDU mit falschen Zahlen über die angeblichen
Beschäftigungszuwächse des geplanten transatlantischen
Freihandelsabkommens. foodwatch forderte beide ebenfalls zur
Richtigstellung auf.

"Und schon wieder muss ein TTIP-Befürworter sagen: Wir haben
falsch informiert", erklärte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.
"Die Kampagne der TTIP-Fans entlarvt sich mehr und mehr als das, was
sie ist: eine große Luftnummer. Kühne Träume werden als Fakten
dargestellt, Chancen von TTIP aufgebauscht und Risiken geleugnet.
Allein das sollte das Misstrauen der Bevölkerung wecken: Wer so
unaufrichtig informiert, der hat etwas zu verbergen. Das ist der
beste Grund dafür, die TTIP-Verhandlungen jetzt zu stoppen."

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hatte im Februar 2015
eine Broschüre mit "12 Fakten zu TTIP" herausgegeben (im Internet
verfügbar unter http://bit.ly/19gvfAa), von denen zunächst wenigstens
5 Fakten fehlerhafte oder verzerrte Darstellungen enthielten. Vor
allem wurden die in Studien hypothetisch berechneten Erwartungen an
die wirtschaftlichen Chancen des Abkommens falsch wiedergegeben: Sie
wurden als jährliche Effekte dargestellt, obwohl es sich um eine nach
zehn Jahren eintretende, einmalige Niveauanhebungen handelt. So




schrieb die INSM von einem zusätzlichen jährlichen Wachstum des
Bruttoinlandsprodukts von 119 Milliarden Euro. Tatsächlich könnte ein
solcher Effekt nach der zugrunde gelegten Studie bestenfalls als
einmalige Niveauanhebung nach 10 Jahren eintreten - bis dahin hätte
sich das von der INSM genannte, TTIP-bedingte Zusatzwachstum bereits
auf 1,2 Billionen Euro summiert - also auf das Zehnfache. Ergänzt um
Sternchen-Erläuterungen (*) hat die INSM heute zumindest bei zwei der
fünf "Fakten" Korrekturen vorgenommen. foodwatch verlangte auch die
Richtigstellung der weiteren Punkte.

In einem Schreiben an DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben
forderte foodwatch auch diesen Wirtschaftsverband auf,
Falschdarstellungen zu TTIP abzuändern:

- Auf der DIHK-Internetseite heißt es: "Die vom
Bundeswirtschaftsministerium beim ifo-Institut in Auftrag
gegebene Studie zu den Auswirkungen des TTIP geht davon aus,
dass TTIP in Europa bis zu 400.000 neue Arbeitsplätze schaffen
kann - mindestens 100.000 davon in Deutschland." (Quelle:
http://bit.ly/1wDEvsm) Richtig ist jedoch: In der zitierten
Studie (http://bit.ly/1E57Lpc ) wird von "bis zu etwa 110.000
neue[n] Arbeitsplätze[n]" gesprochen. Die "Mindest"-Annahme der
Studienautoren liegt mit nur 2.100 neuen Stellen durch TTIP in
Deutschland (und rund 12.000 in Europa) deutlich darunter.

- An anderer Stelle der DIHK-Internetseite heißt es ebenso falsch:
"Durch einen umfassenden Abbau von Handelshemmnissen zwischen
den USA und der EU werden in Deutschland Arbeitsplätze
geschaffen. Studien gehen von mindestens 100.000 neuen
Arbeitsplätzen aus." (Quelle: http://bit.ly/1MxTmZf)

- Ferner schreibt der DIHK im Internet als Antwort auf die Frage
"Kann TTIP bestehendes EU-Recht aushebeln?":
"EU-Rechtsvorschriften werden durch den Abschluss eines
bilateralen Abkommens wie dem TTIP nicht automatisch außer Kraft
gesetzt. Denn in Europa gilt nach wie vor: Jede Änderung einer
EU-Rechtsvorschrift muss durch alle EU-Mitgliedstaaten sowie das
Europäische Parlament angenommen werden. Daran werden
Freihandelsabkommen nichts ändern." (Quelle:
http://bit.ly/1MxTmZf) Auch dies ist irreführend formuliert.
Richtig ist, dass TTIP als völkerrechtlicher Vertrag Vorrang
sowohl vor europäischen als auch vor nationalstaatlichen
Gesetzen und rechtsverbindlichen Vorschriften hat. Das heißt:
Sowohl bestehende als auch künftige nationale und EU-Gesetze,
die gegen die Pflichten in TTIP verstoßen, sind automatisch
rechtswidrig und müssen geändert werden. Formal müssen die
EU-Mitgliedstaaten sowie das Europäische Parlament die
Änderungen zwar tatsächlich beschließen, jedoch sind sie dazu
durch TTIP verpflichtet. Weichen sie davon ab, können Sanktionen
verhängt werden.

Wie der DIHK macht auch die CDU falsche Angaben über die möglichen
Jobeffekte des geplanten Abkommens:

- In einer TTIP-Broschüre der Partei (http://bit.ly/1EGn8tz) steht
u.a.: "Die Schätzungen über zusätzliche Arbeitsplätze in der EU
reichen von 400.000 bis 1,3 Millionen." Damit unterschlägt die
Partei von Bundeskanzlerin Angela Merkel wie der DIHK niedrigere
Schätzungen aus denselben Studien - in denen nicht 400.000,
sondern rund 12.000 zusätzliche Jobs EU-weit die unterste
genannte Größenordnung sind.

foodwatch forderte die CDU auf, die Verbreitung der Broschüre zu
stoppen und die Angaben öffentlich zu korrigieren. Auch
CDU-Generalsekretär Peter Tauber bauschte die möglichen Jobeffekte
auf. foodwatch verlangte eine öffentliche Richtigstellung.

Details zu den falschen Angaben von BDI und INSM:

Der BDI hatte sich bei seinen Angaben auf eine Studie des Centre
for Economic Policy Research (CEPR) im Auftrag der Europäischen
Kommission berufen (Quelle: http://bit.ly/1cuYFUG). Darin wurden
hypothetische TTIP-Szenarien durchgerechnet. Den Einschätzungen der
Autoren zufolge könnte ein besonders ambitioniertes Abkommen das
Bruttoinlandsprodukt der EU um 0,5 Prozent bzw. 119 Milliarden Euro
sowie das Jahreseinkommen einer vierköpfigen Familie um 545 Euro
anheben - diese Effekte würden zehn Jahre nach Inkrafttreten des
Abkommens eintreten, laut Studie im Jahre 2027. Es handelt sich also
hier um einmalige Niveauerhöhungen. Der BDI hatte daraus an
mindestens drei Stellen jährliche Effekte gemacht. Am Mittwoch dieser
Woche korrigierte der Verband die Passagen in einer Publikation sowie
auf seiner Internetseite. Der Deutschlandfunk änderte zudem
entsprechende Falschaussagen von Ulrich Grillo in der online zur
Verfügung gestellten, verschriftlichten Version eines Live-Interviews
vom 6. Mai 2014 (http://bit.ly/1rleYRp).

Der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hatte foodwatch Fehler
oder irreführende Darstellungen bei 5 von 12 "Fakten" in ihrer
TTIP-Broschüre (http://bit.ly/19gvfAa) vorgeworfen. Die Punkte
betreffen die wirtschaftlichen Chancen sowie Folgen des Abkommens für
Entwicklungsländer und sind nun - wenn auch nur teilweise -
korrigiert worden:

- Als "Fakt 1" beschreibt die INSM: "Handel sichert Wachstum und
Arbeitsplätze [...] Von der Globalisierung mit einem
liberalisierten Welthandel profitieren aber auch die
Entwicklungsländer: Das Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen der am
wenigsten entwickelten Länder hat sich zwischen 2004 und 2013
mehr als verdoppelt. [...] Auch die ärmsten Länder gewinnen
[...]" - richtig ist: Alle diese Punkte haben mit TTIP nichts zu
tun, sondern beziehen sich auf vergangene Entwicklungen. Die
Ausführungen als "Fakt über TTIP" darzustellen, ist daher
unseriös, zumal die bekannten Studien zu TTIP in der Tendenz
Verluste für viele Entwicklungsländer durch TTIP erwarten.

- Unter "Fakt 10" heißt es zum selben Aspekt: "Ein liberalisierter
Handel zwischen der EU und den USA würde auch den übrigen
Ländern Vorteile bringen: Das weltweite Einkommen würde durch
positive Effekte auf den Handel um knapp 100 Milliarden Euro
steigen. [...] Die ganze Welt gewinnt [...]". Richtig ist: Hier
macht die INSM globale Durchschnittswerte zu einem Gewinn für
alle. Tatsächlich erwarten die Studien für viele Entwicklungs-
und Schwellenländer teils deutliche Einbußen. Dass "die ganze
Welt gewinnt", ist also falsch.

- "Fakt 7" wird überschrieben mit "119 Milliarden Euro Gewinne
durch TTIP". Es handelt sich dabei jedoch nur eine Kalkulation
auf Basis hypothetischer Annahmen über die Ausgestaltung von
TTIP und wird nur für den Fall eines besonders ambitionierten
Szenarios erwartet - andere, ebenfalls durchgerechnete Annahmen
in derselben Studie kommen zu deutlich niedrigeren Effekten.
Insofern ist es falsch und manipulativ, 119 Milliarden Gewinne
als "Fakt" darzustellen.

Im weiteren Text hatte die INSM aus einem (einmaligen)
Niveaueffekt jährliche Effekte gemacht. Sie schrieb: "Bis zu 119
Milliarden Euro pro Jahr könne [d.h. laut CEPR-Studie, Anmerkung
foodwatch] der Zuwachs des BIP in der EU betragen." In einer
zugeordneten Grafik hieß es: "Geschätztes jährliches
BIP-Zusatzwachstum". Beides ist seit heute korrigiert - nicht jedoch
die Darstellung von möglichen Effekten hypothetischer
Best-Case-Szenarien als "Fakt".

- "Fakt 8" der INSM lautet "Freihandel bedeutet höhere Einkommen",
im Text hieß es: "Mit dem Bruttoinlandsprodukt steigt auch das
Einkommen: Das verfügbare Einkommen einer vierköpfigen Familie
in der EU würde laut Centre for Economic Policy Research (CEPR)
durch TTIP im Schnitt um 545 Euro jährlich steigen, bei einer
vergleichbaren Familie in den USA um 655 Euro." Auch das war
falsch: Erneut stellte die INSM eine einmalige Niveauanhebung
als jährlichen Effekt dar. Der Satz ist seit heute korrigiert.

- Unter "Fakt 9" schließlich verspricht die INSM "Hunderttausende
neue Arbeitsplätze in der EU [...] Nicht nur das Einkommen, auch
die Zahl der Arbeitsplätze würde durch ein weitreichendes
Freihandelsabkommen steigen: In der EU könnten 400.000 neue
Arbeitsplätze entstehen, davon bis zu 110.000 allein in
Deutschland." Hier bezieht sich die INSM offenbar auf die Studie
des Münchener ifo-Instituts für das Bundeswirtschaftsministerium
- pickt sich aus dieser aber lediglich die Einschätzungen für
das ambitionierteste der in der Studie durchgerechneten,
hypothetischen TTIP-Szenarien heraus. Ein Szenario, das von
Experten bereits als völlig unrealistisch kritisiert wurde. Die
INSM macht aus hypothetischen Berechnungen Fakten und
verschweigt die weitaus niedrigeren Werte für andere Szenarien
aus derselben Studie.

Link:

- Fragen & Antworten zu TTIP: www.ttip-faq.foodwatch.de

Weitere Quellen:

- CEPR-Studie im Auftrag der Europäischen Kommission:
http://bit.ly/1cuYFUG
- ifo-Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums:
http://bit.ly/1E57Lpc

Redaktioneller Hinweis:

- Brief von foodwatch an DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin
Wansleben: http://bit.ly/1Bd2JVK
- TTIP-Befürworter haben eine ganze Reihe von Fehl- und
Desinformationen über das geplante Abkommen verbreitet. Eine
Übersicht vom 9. März 2015: www.ttip-desinformation.foodwatch.de



Pressekontakt:

foodwatch e. V.
Martin Rücker
E-Mail: presse(at)foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90


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Datum: 13.03.2015 - 14:41 Uhr
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