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2014 kein weiterer Rückgang bei Arbeitsunfällen - Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht vorläufige Zahlen für das Vorjahr

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(ots) - Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im
vergangenen Jahr nicht weiter zurückgegangen. Das geht aus
vorläufigen Zahlen zum Unfallgeschehen hervor, die der Spitzenverband
der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV), heute in Berlin veröffentlicht hat.
Insgesamt kam es im vergangenen Jahr in der gewerblichen Wirtschaft
und im öffentlichen Sektor zu 880.326 meldepflichtigen
Arbeitsunfällen, was leicht über dem Vorjahreswert von 874.514 liegt.
Auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause ereigneten sich
172.950 Unfälle, fast 7 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl der
tödlichen Arbeitsunfälle nahm um 18 auf 473 zu. 322 Versicherte kamen
bei einem Wegeunfall ums Leben, 5 mehr als 2013.

"Insgesamt liegen diese Entwicklungen im jahrzehntelangen Trend
rückläufiger Unfallzahlen", so DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim
Breuer. Dass es jetzt zu einer leichten Zunahme komme, habe
vermutlich mit der nach wie vor boomenden Beschäftigung zu tun. "Ob
sich an den Unfallrisiken bei der Arbeit etwas geändert hat, können
wir jedoch erst im Sommer mit Sicherheit sagen." Dann veröffentliche
die DGUV die endgültige Jahresbilanz für 2014.

Eine gemischte Entwicklung gab es im vergangenen Jahr in der
Schüler-Unfallversicherung - sie umfasst die Versicherung beim Besuch
einer Kindertageseinrichtung, der Schule und der Hochschule. Zwar
verzeichneten die hierfür zuständigen Unfallkassen 1.256.593 Unfälle
beim Besuch der Bildungseinrichtung. Das entspricht einer Zunahme um
rund 44.000 Unfälle gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der
Schulwegunfälle ging hingegen von 112.225 im Jahr 2013 auf 106.586 im
Jahr 2014 zurück.

Hintergrund: Meldepflicht von Unfällen

In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und




Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von
mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der
Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder
Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tod
führt.



Pressekontakt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Glinkastraße 40
10117 Berlin
+49 (0)30 288763768
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Datum: 16.03.2015 - 09:55 Uhr
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