(ots) -
Wie aktuelle Planungen aus dem Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verlauten, könnten nun doch
Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern verpflichtet werden,
Informationen über die Höhe von Entgelten von Frauen und Männern
offen zu legen. Neben den zu erwartenden bürokratischen Belastungen
der Unternehmen ist diese Auskunftspflicht - verbunden mit einem
individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten - kaum dazu
geeignet, den angeblichen Entgeltunterschied zwischen Frauen und
Männern von ca. 22% (2013) zu erklären oder gar zu beeinflussen. "Der
Unterschied in der Höhe des Entgeltes ist maßgeblich damit zu
erklären, dass sich Zeiten der Erwerbsunterbrechung, z. B. durch die
Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen, die Wahl der
Arbeitsverhältnisses (Vollzeit/Teilzeit) und die Wahl des Berufs an
sich, besonders auswirken," erläutert Sven Hille, Leiter der
Fachgruppe Arbeitszeit & Vergütung und Experte für das Thema Entgelt
beim ifaa.
Insbesondere für die Metall und Elektroindustrie Industrie bleibt
festzustellen, dass beide Sozialpartner und die Unternehmen selbst
ein besonderes Interesse daran haben, ihre Beschäftigten unabhängig
ihres Geschlechts gleich zu behandeln. Die entsprechenden
Tarifverträge (ERA) sind insofern schon als diskriminierungsfrei zu
betrachten, da sich die Vergütung ausschließlich aus dem
Anforderungsniveau der entsprechenden zu erledigenden Arbeitsaufgabe
ergibt. Die Frage, ob eine Tätigkeit durch einen Mann oder eine Frau
ausgeübt wird, stellt sich nicht. Des Weiteren ist der Wettbewerb um
qualifizierte Fachkräfte schon eine wesentliche Notwendigkeit dafür,
die Beschäftigten entsprechend fair und attraktiv zu entlohnen. "Der
Unterschied in der Vergütung ist keine Frage der Entgeltgleichheit
sondern eher der Chancengleichheit", ergänzt Hille. Hier ist es
Aufgaben der Politik durch die Schaffung von verbesserten
Rahmenbedingungen (z.B. Kinderbetreuung, flexible Arbeitszeiten und
-orte, o.ä.) nachhaltige Veränderungen voranzutreiben.
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