(ots) - Die deutschen Agrarminister in Bund und Ländern
sollen sich mit aller Macht dafür einsetzen, dass zeitnah eine
EU-weit verpflichtende Herkunftsangabe auch für Fleischzubereitungen
und -erzeugnisse sowie für das Großverbrauchersegment in Kraft tritt.
Diese Forderung richtet die deutsche Geflügelwirtschaft anlässlich
der morgen beginnenden Agrarministerkonferenz in Bad Homburg an die
deutsche Politik. "Dem Verbraucher soll ein größtmögliches Maß an
Transparenz geboten werden", begründet Dr. Thomas Janning,
Geschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft
(ZDG), diesen Vorstoß der Branche. Aus Sicht der Geflügelwirtschaft
sei die ab 15. April 2015 EU-weit geltende verbindliche
Herkunftsangabe für unbehandeltes frisches und gefrorenes
Geflügelfleisch ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht
ausreichend, betont Janning: "Wir freuen uns zwar, dass mit dieser
Pflichtkennzeichnung der Herkunft eine langjährige Forderung der
Geflügelfleischwirtschaft in EU-Recht umgesetzt wird. Das reicht uns
aber nicht: Denn warum sollte der Verbraucher beim Kauf von
Convenience-Produkten oder Wurstwaren und beim Besuch von Kantinen
nicht wissen wollen und sollen, woher die Produkte stammen?" Auch
hier müsse dem Interesse der Konsumenten an Informationen zur
Herkunft ihrer Lebensmittel Rechnung getragen werden.
Nachbesserungsbedarf sieht der ZDG insbesondere angesichts der
Marktrelevanz bislang unberücksichtigter Bereiche: Über das
Großverbrauchersegment - also Restaurants, Kantinen, Mensen und
sonstige Außer-Haus-Verpflegung - werden in Deutschland rund zwei
Drittel des Geflügelfleischs abgesetzt.
Grundsätzlich aufgeschlossen steht die Geflügelwirtschaft auch
einer Kennzeichnung der Haltungsform auf Geflügelfleisch gegenüber.
Hierzu betont der ZDG jedoch, dass es - anders als die aus
Baden-Württemberg laut gewordene Forderung suggeriere - explizit
keiner neuen Vorschrift mit neuen Definitionen bedürfe, sondern dass
vielmehr die in den Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
abschließend definierten Regelungen greifen sollten. "Schon seit
Jahren gibt es eine gesetzliche Grundlage zu den bei Geflügelfleisch
zugelassenen Haltungsformen, anhand derer eine verlässliche
Kennzeichnung umsetzbar wäre", sagt Janning und verweist darauf, dass
sich auch die von Baden-Württemberg als Vergleichsmodell angeführte
Eier-Kennzeichnung mit den Ziffern 0, 1, 2 und 3 gleichfalls an den
geltenden Vermarktungsnormen orientiere. Dem von Baden-Württembergs
Agrarminister Alexander Bonde vorgeschlagenen Modell jedenfalls
erteilt der ZDG eine klare Absage. Die von Bonde formulierten
Kriterien seien willkürlich gewählt und entbehrten einer gesetzlichen
und wissenschaftlichen Grundlage, kritisiert ZDG-Geschäftsführer
Janning: "Aus Sicht der Wirtschaft ist es nicht akzeptabel, dass die
heute geltenden, rechtlich abgesicherten Haltungsformen, die aufgrund
einer umfassenden wissenschaftlichen Beurteilung entwickelt wurden,
durch eine diskreditierende Kennzeichnung ins Abseits geführt werden
sollen."
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