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Bundesteilhabegesetz: Paritätischer fordert verlässliche Finanzierung und Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

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(ots) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband appelliert an
die Bundesregierung, an dem im Koalitionsvertrag formulierten
Vorhaben eines Bundesteilhabegesetzes festzuhalten und bei dem Plan
zu bleiben, zügig nachhaltige Verbesserungen für Menschen mit
Behinderung auf den Weg zu bringen. Dafür müsse zwingend auch eine
verlässliche Finanzierung durch zusätzliche Mittel sichergestellt
werden, mahnt der Verband anlässlich der morgigen Haushaltsberatungen
im Bundeskabinett.

"Es geht um eine grundlegende Neuausrichtung der Behindertenhilfe:
Raus aus der Fürsorge, hin zu echter Teilhabe auf Augenhöhe.
Bundesarbeitsministerin Nahles hat bereits umfangreiche Vorarbeiten
geleistet und die Behindertenverbände auf vorbildliche Weise
einbezogen. Wir stehen jetzt kurz vor einer echten Weichenstellung in
der Behindertenhilfe. Diese Chance darf das Bundeskabinett nicht
verstreichen lassen", mahnt Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des
Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Verband reagiert mit dem Appell auf Äußerungen aus dem
Finanzministerium, die Entlastung der Kommunen, die laut
Koalitionsvertrag durch ein Bundesteilhabegesetz für Menschen mit
Behinderung organisiert werden sollte, könne nunmehr anderweitig
sichergestellt werden. Der Paritätische sieht die Gefahr, dass damit
das gesamte für die Behindertenhilfe so wichtige Projekt auf der
Kippe stehen könnte. Rosenbrock appelliert daher an die
Bundesregierung: "Sollte die Entlastung der Kommunen nun tatsächlich
auf andere Weise erfolgen, fordern wir die Bundesregierung auf, die
Finanzierung des Bundesteilhabegesetzes dennoch sicherzustellen.
Menschen mit Behinderung sind nicht nur ein Anhängsel kommunaler
Entlastungsprogramme und Teilhabe ist nicht zum Nulltarif zu haben."

In einem mit seinen Mitgliedsorganisationen erarbeiteten
Eckpunktepapier formuliert der Paritätische Gesamtverband 14




Anforderungen an ein zu schaffendes Bundesteilhabegesetz. Gefordert
wird u.a. die Einführung eines einkommens- und vermögensunabhängigen
Bundesteilhabegeldes, der gleichberechtigte Zugang zu allen
Leistungen der Pflegeversicherung sowie flächendeckende kostenlose
Beratungsangebote. Unter dem Dach des Paritätischen Gesamtverbandes
sind über 70 Bundesorganisationen von behinderten und chronisch
kranken Menschen zusammengeschlossen.



Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24 636 305, pr(at)paritaet.org


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Datum: 17.03.2015 - 12:33 Uhr
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