Nicht jeder Streit zwischen Unternehmen muss vor Gericht ausgetragen werden. Gerichtsverfahren bergen die Gefahr, dass bisher gut laufende Geschäftsbeziehungen erheblich belastet oder gar zerstört werden können. Hier bewähren sich außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren zum Beispiel durch Wirtschaftsmediation. Der Vorteil: beide Parteien lösen ihren Konflikt gemeinsam unter Zuhilfenahme externer Begleitung. Der Streit wird in diesem Fall nicht durch die Entscheidung eines Dritten (das Gericht) entschieden, sondern durch gemeinsame Lösungssuche und Konsens.
(firmenpresse) - Wenn Händler und Lieferant sich streiten: Wirtschaftsmediation ohne Gerichtsprozess
Nicht jeder Streit zwischen Unternehmen muss vor Gericht ausgetragen werden. Gerichtsverfahren bergen die Gefahr, dass bisher gut laufende Geschäftsbeziehungen erheblich belastet oder gar zerstört werden können. Hier bewähren sich außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren zum Beispiel durch Wirtschaftsmediation. Der Vorteil: beide Parteien lösen ihren Konflikt gemeinsam unter Zuhilfenahme externer Begleitung. Der Streit wird in diesem Fall nicht durch die Entscheidung eines Dritten (das Gericht) entschieden, sondern durch gemeinsame Lösungssuche und Konsens. So wie zum Beispiel im folgenden Fall.
Produkt überzeugt nicht, Lieferant verweigert Rücknahme
Ein führender deutscher Händler kauft auf einer Fachmesse von einem skandinavischen Hersteller ein inno-vatives Produkt zum Exklusivvertrieb in D/A/CH. Der Kaufpreis beträgt 600.000 €. Die Lieferung an den Händler erfolgt, die vertraglich vereinbarte Rückgabefrist verstreicht. Nun verweigert der deutsche Händler dem Lieferanten die Zahlung, da die Produkte aus seiner Sicht nicht verkaufsfähig seien und verlangt Rück-nahme der gelieferten Produkte. Eine Einigung kommt nicht zustande. Die Rechtsvertreter beider Parteien raten zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Man entscheidet sich aber für eine Mediation.
Gegenposition verstehen, Interessen würdigen
Die Mediation findet im Beisein des jeweiligen Gegenübers statt und erlaubt dem Wirtschaftsmediator einen Einblick in die Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten. So stellt sich heraus, dass der Händler das innovative Produkt vorrangig wegen des Designs gekauft hat, dessen Akzeptanz in seinem Absatzgebiet jedoch nicht vorab geprüft hat. Und er hat das Produkt als Online-Verkaufsschlager gesehen, aber die Beratungsin-tensität unterschätzt. Der Händler nennt bereits getätigte Ausgaben von 40.000 €. Der Lieferant versprach sich mit diesem Geschäft den Markteintritt in der D/A/CH-Region. Dafür wurden die Kapazitäten im Werk deutlich ausgeweitet. Weitere technische Neuerungen und flexible Formen seien in Zukunft so möglich.
Konflikt vermeiden, Positionen wertschätzen
Die Schlüsselmomente, die die Beteiligten von einer Konflikt- in eine Lösungsorientierung brachten waren die folgenden: Für den skandinavischen Verkäufer war die Bedeutung des Produktes für den Händler neu, ebenso wie dessen hohe Investitionen. Neu war für ihn auch die Online-Vermarktung. Für den deutschen Händler war die Abhängigkeit des Lieferanten mit dem von ihm avisierten Markteintritt in die D/A/CH-Region neu. Die Perspektive auf weitere Innovationen und ein flexibles Design sind für ihn aber interessant.
Profitable Lösung, Ausbau der Geschäftsbeziehungen
Beide Parteien einigten sich schriftlich auf die folgende Regelung: Die bestehende Ware wird mit einem für die Zielgruppen in D/A/CH ansprechenden Design neu verpackt. Die Kosten werden geteilt. Außerdem wird ein längeres Zahlungsziel bis zur Fertigstellung der Onlineplattform vereinbart. Ein Letter-of-Intent regelt eine mögliche Kapitalbeteiligung des Händlers am Unternehmen des Lieferanten bei erfolgreichem Geschäftsaufbau für die Produktion einer Eigenmarke. Beide Parteien vereinbaren eine gemeinsame Kundenkommu-nikation.
Fazit: positives Ergebnis, geringe Streitkosten
In einem Gerichtsprozess wäre eine solche Einigung undenkbar. Der Prozess „im Beisein“ des Anderen eröffnet die Lösungsorientierung im Sinne beider Parteien. Der Wirtschaftsmediator steuert diesen Prozess. Dabei schaffen die Beteiligten eine hohe Identifikation und Wertschätzung mit dem Ergebnis, das ihnen eine weitere gute Zusammenarbeit ermöglicht. Insgesamt wurden 5 Sitzungen mit Kosten von insgesamt 4.900 € durchgeführt. Bei einem Streitwert von über 650.000 € hätte eine erstgerichtliche Auseinandersetzung gemäß Prozesskostenrechner mindestens 35.000 € gekostet – mit Berufung 75.000 €.
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