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Unternehmen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung in ihrem Betrieb
durchzuführen. Neu zu berücksichtigen ist seit Oktober 2013 die
Verpflichtung eine Beurteilung hinsichtlich der psychischen Belastung
zu integrieren. Das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e.
V. (ifaa) erläutert wie Betriebe dies umsetzen können.
Worum geht es?
Dr. Stephan Sandrock, Leiter der Fachgruppe Arbeits- und
Leistungsfähigkeit und Experte u. a. für das Thema Psychische
Belastung am ifaa erklärt: "Zunächst muss Unternehmen klar sein,
worüber wir bei der Gefährdungsbeurteilung überhaupt reden. Es geht
darum, eine Gefährdung der Tätigkeiten zu erfassen und nicht um die
Lösung von evtl. Problemen eines einzelnen Mitarbeiters." Das heißt
konkret, die Arbeitsplätze müssen hinsichtlich ihrer psychischen
Belastung und nicht bezogen auf die persönlichen Beanspruchung des
einzelnen Mitarbeiters erfasst und bewertet werden. Diese kann
positiv oder negativ sein. "Für den einen bedeutet z. B. die
Bearbeitung eines breiten Themenfelds Abwechslung und Motivation für
den anderen ist es eine Ãœberlastung."
Wie können Betriebe vorgehen?
Die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung sollte einem
bestimmten Schema folgen (siehe Grafik):
1. Festlegung der Tätigkeiten,
2. Ermittlung der psychischen Belastung,
3. Beurteilung der psychischen Belastung,
4. Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen,
5. Wirksamkeitskontrolle,
6. Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.
Am Ende des Prozesses steht eine entsprechende Dokumentation in
der die wesentlichen Schritte festgehalten werden. Welches Vorgehen
Unternehmen wählen, muss für den einzelnen Betrieb zur
Unternehmenskultur und den jeweiligen Rahmenbedingungen passen. Für
den Kleinbetrieb gelten andere Maßstäbe als für das Großunternehmen.
Zur Auswahl stehen hauptsächlich drei Arten der Belastungsermittlung:
Beobachtung/Beobachtungsinterviews, Mitarbeiterbefragung und
moderierte Analyseworkshops.
Das ifaa hat für die Beurteilung psychischer Belastung ein
Beobachtungstool in Form eines Handbuchs und einer App für Tablet PCs
entwickelt - das KPB Kurzverfahren für psychische Belastung. Es
eignet sich insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe und
ist schnell und einfach durchführbar. "Daneben gibt es auch andere
Tools, die z. B. bei der Berufsgenossenschaft angefragt werden
können", erklärt Sandrock.
Sein Fazit: "Unsere Empfehlung bei der Umsetzung lautet: das
Verfahren wählen, was zum Unternehmen passt, den Aufwand dabei
berücksichtigen, den Betriebsrat und die Beschäftigten möglichst früh
einbinden und vor allem das Thema im Unternehmen nicht zu
emotionalisieren."
Pressekontakt:
INSTITUT FÃœR ANGEWANDTE ARBEITSWISSENSCHAFT E. V. (IFAA)
ANSPRECHPARTNERIN: Christine Molketin, Uerdinger Straße 56,
40474 Düsseldorf
KONTAKT: 0211 542263-26, c.molketin(at)ifaa-mail.de,
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